DIE FURCHE · 22 18 Wissen 29. Mai 2024 Von Martin Tauss HUMAN SPIRITS Die neue „res publica“ „ Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) drängt die Wissenschaft von der Natur ins Eck – und erweist ihr damit einen Bärendienst. “ Forschung und Wissenschaft hautnah erleben: Bei der Langen Nacht der Forschung bedeutet das zum Beispiel, ein Rendezvous mit Robotern zu ermöglichen, am Recycling von Kunststoff mitzuwirken oder menschliche Gehirne wie ein Chirurg mit OP-Handschuhen anzugreifen. Österreichs größte Veranstaltung zur Wissenschaftsvermittlung fand am 24. Mai an 270 Ausstellungsorten in ganz Österreich statt. An 2800 Stationen vom Neusiedlerbis zum Bodensee wurde Forschung „feilgeboten“. Und trotz des teils regnerischen Wetters war die Initiative des Bildungs-, Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums mit knapp 170.000 Besuchern wieder ein Erfolg. Zu Recht beschwor die steirische Wissenschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) den „ungebrochenen Forschergeist“ in der Region. Das ist das richtige Stichwort: Denn die Lange Nacht der Forschung zielt darauf ab, beim jungen Publikum Neugier, Interesse und intrinsische (also tief von innen kommende) Motivation wachzukitzeln. Auf Kosten künftiger Generationen Die Botschaft: Der Kern von Wissenschaft und Innovation sind nicht das bürokratische Scheine-Sammeln im universitären Bologna-System, sondern ein dringliches Herzensanliegen: etwas wirklich wissen zu wollen. Leute, die so Feuer gefangen haben, behalten den Forschergeist ihr Leben lang. „Es ist an der Zeit, die Wissenschaften wieder als die anarchischen, kreativen und radikalen Anstrengungen zu sehen, die sie immer gewesen sind“, schreibt Michael Brooks in seinem Buch „Freie Radikale. Warum Wissenschaftler sich nicht an Regeln halten“ (Springer, 2014). Darin beklagt der britische Journalist, dass Wissenschaft bislang nie Teil der Alltagskultur geworden ist. Ihr Wirken sei im „Zeitalter der näher kommenden Umweltkatastrophe zu kostbar und zu dringend, um das zulassen zu können“. Umso bedauerlicher, wenn Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) bei Bedarf die Naturwissenschaft wieder zu marginalisieren versucht – was dem Anliegen der Langen Nacht der Forschung diametral zuwiderläuft. Das komme aus dem „Eck des Naturschutzes“, er hingegen müsse auf das große Ganze schauen, sagte Totschnig in der ZIB 2 zu jenen Forschern und Forscherinnen, die sich mit guten Argumenten für das EU-Renaturierungsgesetz engagieren (siehe auch Kommentar rechts). Eine perfide Verkehrung der Tatsachen: Denn in diesem Fall hat die Wissenschaft das „große Ganze“ im Blick; sie spricht für die Natur als neue „res publica“, die der unabkömmliche Garant für unser aller Lebensgrundlagen ist. Der Landwirtschaftsminister hingegen macht sich mit der ÖVP-Blockadepolitik zum Sprachrohr bestimmter Interessensgruppen, auf Kosten des Gemeinwohls und künftiger Generationen. Staatstragend ist das nicht mehr. Land der Blockierer? Am 17. Juni erfolgt voraussichtlich die Abstimmung über das Renaturierungsgesetz im EU-Umweltministerrat. Österreich könnte das Zünglein an der Waage sein. Der innenpolitische Streit darüber ist voll im Gange. Das EU-Renaturierungsgesetz ist überlebenswichtig. Es braucht mehr Engagement von Land- und Forstwirtschaft – samt einer ökologischen Jagdreform. Ein Gastkommentar. Naturschutz ist Selbstschutz Von Kurt Kortschal Natur- und Artenschutz wird zu Zeiten der globalen ökologischen Krisen vom Steckenpferd der Naturfreaks zur Überlebensfrage für die Vielfalt des Lebens. Auch weil Naturzerstörung 20 Prozent der Treibhausgase verursacht. Moore oder naturnahe Wälder speichern langfristig mehr CO2 und emittieren weniger als intensiv genutzte Flächen. Daher kann es mit Dekarbonisierung alleine nicht gelingen, das Klima zu stabilisieren. Für die langfristige Bindung von Kohlenstoff und ein Verlangsamen jener Prozesse, welche etwa Methan freisetzen, benötigt es vielmehr intakte Ökosysteme. Daher fordern Experten, UNund EU-Gremien unisono, 30 Prozent der Land– und Meeresflächen unter Schutz zu stellen beziehungsweise nur extensiv zu nutzen. Indem man so wieder Raum für ökologisch-evolutionäre Prozesse schafft, sichert man auch die Lebensgrundlagen für uns Menschen. Tatsächlich sollen nach dem im Februar vom Europäischen Parlament beschlossenen Renaturierungsgesetz bis zum Jahr 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU wiederhergestellt werden und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme – ganz im Sinne der EU-Ziele Klima, biologische Vielfalt und Ernährungssicherheit. Priorität haben bis „ Es fehlt das Bewusstsein, dass die EU nicht unser Feind ist, sondern auch beim Naturschutz den Rahmen der nötigen Zusammenarbeit bildet – in Österreichs ureigenem Interesse. “ 2030 die Natura-2000 Gebiete. Bis 2050 sollen auch 90 Prozent der landwirtschaftlichen Ökosysteme in einen guten Zustand gebracht und gehalten werden. Die Umsetzung wird angesichts der komplexen Interessenslagen jedoch große Anstrengungen erfordern. Denn so grün Österreich auch erscheinen mag – es gibt gravierende Natur- und Artenschutzprobleme, etwa in Form zu weniger und vernachlässigter Schutzgebiete. Über die Jahrzehnte verschlechterten sich die Erhaltungszustände der meisten, im Rahmen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie regelmäßig untersuchten Lebensräume und Arten. Besonders schlecht geht es den Fließgewässern. Großteils kanalisiert, für die Stromgewinnung genutzt und in Konkurrenz mit einer intensiven Landwirtschaft, verloren sie ihre Mäander und Schotterbänke, ihre Auen und Überschwemmungsgebiete, die ja nicht „bloß“ Lebensraum sind, sondern auch Pufferzonen gegen Überschwemmungen. Etwa 80 Prozent der heimischen Fischarten sind gefährdet oder bereits ausgestorben. Aber noch immer vergreift man sich selbst an den Kernzonen, plant etwa den großen Ausbau des Kraftwerks Kaunertal auf Kosten alpiner Natur. Und trotz des internationalen Spitzenwerts von elf Hektar Flächenverbrauch pro Tag (!) wollen die Bundesländer noch immer keine verbindlichen Einschränkungen beschließen. Foto: iStock/Andyworks Generell dominieren die Interessen von Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie von Gewerbe und Industrie auch die Naturschutzpolitik. Aber Natur und Wildtiere gehören niemandem, daher allen, sind also im Wortsinn „res publica“. Für Lebensräume und ihre Wildtiere sind daher nicht bloß die Bewirtschafter zuständig, sondern wir alle. Allerdings sind nur 15 Prozent der heimischen Wälder in Besitz des Staates, wobei seine Bundesforste gesetzlich verpflichtet sind, Gewinn abzuliefern – Ökologie bleibt ein „nice to have“. Der Wald ist allein deswegen wichtiges Schutzgut, weil er knapp 50 Prozent der Landesfläche bedeckt – vorwiegend in nicht-naturnaher Form. Plantagenwirtschaft mit Anpflanzung und Kahlschlag dominieren; daher emittiert der heimische Wald unter dem Einfluss von Trockenheit, Borkenkäfer und zuviel entnommener Biomasse mitunter bereits mehr CO2 als er bindet. Von ein paar Stiften und wenigen Privaten schon lange praktiziert, wird dennoch viel zu langsam auf naturnahe Waldwirtschaft umgestellt – weil es logistisch einfacher ist, abzuholzen und anzupflanzen (und dies auch noch gefördert wird). Und weil die aus jagdlichen Gründen maßlos überhegten Rehe und Hirsche den natürlichen Baumnachwuchs auffressen. Dessen genetische Vielfalt bräuchte es aber, damit sich der Wald an ein sich änderndes Klima anpassen kann – und dabei optimal CO2 binden sowie einer großen Vielfalt an Pflanzen und Tieren Lebensraum bieten kann. Waldbewirtschafter in Geiselhaft Um seine auch durch europäische Verträge festgeschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen, muss der Staat daher Private ins Boot holen beziehungsweise die für Naturschutz und Jagd zuständigen Länder motivieren, dies zu tun. Das klappt aber schlecht. So etwa funktioniert das so wichtige und auch gesetzlich vorgesehene Monitoring bei vielen gefährdeten Arten und Lebensräumen nur unzureichend – weil es zu wenig unabhängige wildbiologische Forschung gibt, weil es die Grundbesitzer nicht wollen und weil es zu wenige Ehrenamtliche gibt, weswegen man dafür auf die Jagd angewiesen ist. An Unvereinbarkeiten stößt man sich hierzulande ja kaum. Dass etwa 2020 dem Kärntner Teil des Nationalparks Hohe Tauern ein „Jagdübereinkommen“ aufgezwungen wurde, wonach weder große Beutegreifer (Bär, Luchs, Wolf) noch die Forschung daran willkommen sind, zeigt, dass dort nicht die Natur an erster Stelle steht. Und dass es sich rächt, wenn man Grundbesitzer und Nutzer bei der Gründung solcher Parks nur ungenügend an Bord holt. Und dass man mittels EU-rechtswidriger Verordnungen der Bundesländer Wölfe abknallt, statt auf Herdenschutz zu setzen, wird hierzulande hingenommen. Der praktizierte Naturund Artenschutz offenbart ein eigenartiges Verhältnis zum Rechtsstaat. Weil radikale Enteignung zum wirksamen Schutz von Natur nicht in Frage kommt, könnte man diese von der (falschen) Nutzung freistellen beziehungsweise kaufen. Wie das Wildnisgebiet Dürrenstein zeigt, kann das auch in Österreich gelingen, allerdings nicht im nun erforderlichen Ausmaß. Dazu braucht es ein noch stärkeres Engagement der Land- und Forstwirtschaft, samt einer ökologischen Jagdreform. Denn die Waldbewirtschafter müssen ebenso aus der Geiselhaft der Jagd befreit werden, wie Industrie und Gewerbe der Bodenversiegelung abschwören müssen. All das kann aber nur in guter Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund geschehen. Es braucht bundesweite Jagd- und Naturschutzgesetze. Ebenso wie ein Bewusstsein, dass die EU nicht unser Feind ist, sondern auch beim Naturschutz den Rahmen für die nötige Zusammenarbeit bildet – im ureigenen Interesse Österreichs. Der Autor ist Professor i.R. am Dpt. Verhaltensbiologie und Kognition der Universität Wien, Mitbegründer des Wolfsforschungszentrums der Veterinärmedizinischen Univ. Wien sowie Sprecher der AG Wildtiere am Forum Wissenschaft & Umwelt.
DIE FURCHE · 22 29. Mai 2024 Wissen 19 Das Balkonkraftwerk liegt im Trend: Für die simplen Photovoltaik-Anlagen zum Einstecken reichen bereits kleine Freiflächen. Der Effekt in der Geldbörse bleibt zwar gering, macht aber vielleicht Lust auf mehr. Die Vernetzung mit lokalen Energiegemeinschaften wäre sinnvoll. Sonnenstrom mit Charme Von Martin Tauss Zu Besuch in einer Wohnung im südlichen Wiener Speckgürtel: „Das ist keine Hexerei“, sagt Matthias Huber (Name von der Red. geändert) und zeigt auf das kleine Kraftwerk, das mit der Post ins Haus geliefert wurde. Eigenhändig hat er es am Balkongeländer montiert. Einhängen, festschrauben, anstecken – und fertig. Senkrecht hängt die Photovoltaik-Anlage auf dem südseitigen Balkon, auf dem sich auch zwei Hochbeete befinden. Platzeinbußen gibt es dadurch nicht. „Wir wollten unsere wertvolle Balkonfläche nicht verstellen“, erklärt der IT-Angestellte, der zum Teil im Homeoffice arbeitet. „Wenn wir die Anlage an die Wand gehängt hätten, wäre das bereits eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds des Hauses. Dann müsste man bei der ganzen Eigentümergemeinschaft wegen der Bewilligung anfragen. Das wollten wir uns nicht antun. So war es am einfachsten, das Solarpaneel ist jetzt wie eine Blumenkiste.“ Motivation für Konsumenten Puncto Effizienz ist die senkrechte Montage zwar nicht optimal; mit einer Winkelstellung wäre die Energieausbeute noch größer. Bei der steileren Sommersonne wird eine Paneel-Neigung von circa 15 Grad Richtung Süden empfohlen, für die flach einfallende Wintersonne sind 20 bis 40 Grad Neigung optimal. Doch bei vielen Balkonkraftwerken fehlt für solche Überlegungen schlicht und einfach der Platz. „Auch der starke Wind im Wiener Umland spricht oft gegen ein geneigtes Balkonkraftwerk“, bemerkt Matthias Huber. Ein dickes Kabel führt in die Steckdose der Außenwand. Die vom Solarmodul erzeugte Gleichspannung wird durch einen eingebauten Wechselrichter in netzkonforme Wechselspannung (230 Volt/50 Hz) umgewandelt. Die Einspeisung muss bei diesen Kleinstanlagen direkt in eine Wandsteckdose erfolgen. Wenn Strom in das hauseigene Netz fließt, leuchtet am Foto: iStock / Maryana Serdynska Wechselrichter ein kleines grünes Licht. Heute ist es rot, denn es ist ein wolkenverhangener, regnerischer Tag. Der selbst erzeugte Strom wird unmittelbar dort genutzt, wo gerade ein Energiebedarf herrscht: zum Beispiel für den Kühlschrank, die Waschmaschine, den Herd oder den WLAN-Router. Falls es zu überschüssigem Strom kommt, wird dieser ins allgemeine Netz eingespeist. Eine Vergütung gibt es dafür nicht. Mit einer Fläche von weniger als zwei Quadratmeter produziert das Kleinstkraftwerk Spitzenwerte von circa 300 Watt Wechselstrom, wie Huber berichtet: „In der warmen Jahreszeit sieht man über das Smartmeter der Wiener Netze, dass es zwischen 10 und 16 Uhr quasi keinen Stromverbrauch mehr bei uns gibt, außer wenn wir kochen. Beim Standby-Betrieb von Elektrogeräten muss man jetzt kein schlechtes Gewissen haben, denn der wird zur Gänze abgedeckt.“ Der Grundverbrauch in der Wohnung liege bei etwa 50 bis 100 Watt. Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 800 Watt können in Österreich genehmigungsfrei betrieben werden. Das Balkonkraftwerk muss beim regionalen Netzbetreiber angemeldet werden; das kann meist über eine Online-Plattform erledigt werden. Huber hat sein Gerät bei der Fa. Ökostrom über ein Leasing-Geschäft erworben. Der zweifache Familienvater erwartet, dass es sich in fünf bis zehn Jahren rechnen wird: „Je höher die Strompreise, desto eher zahlt es sich aus.“ So wie er möchten heute viele Mieter und Eigentümer von Balkonwohnungen einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten – und damit zugleich auch ihre Stromrechnung entlasten. „Dadurch wird man die Welt nicht wesentlich verändern, aber es ist prinzipiell wichtig, mit dieser Lesen Sie dazu auch „Solarenergie: Die Hitze nutzen“ von Martin Tauss (4.8.20219), auf furche.at. „ Es gibt eine instinktive Freude, wenn man sich etwas einsparen kann – so kann man auch Personen, die skeptisch gegenüber den erneuerbaren Energien sind, erreichen. “ Energie-Experte Oliver Fischer Materie konfrontiert zu werden“, sagt der Energie-Experte Oliver Fischer, der im Balkonkraftwerk primär ein „Motivationsinstrument“ für die Stromkonsumenten sieht. „Es liegt im menschlichen Instinkt, sich zu freuen, wenn man etwas einsparen kann – und sei es nur der Betrieb des Kühlschranks. Auch Personen, die den erneuerbaren Energien skeptisch gegenüberstehen, kann man dadurch erreichen.“ Doch wichtiger als vereinzelte Kleinstkraftwerke seien lokale Energiegemeinschaften, die durch das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) derzeit noch kräftig gefördert werden, betont Fischer: etwa, wenn sich mehrere Hausparteien zusammenschließen, um eine größere Photovoltaik-Anlage am Dach zu installieren. „Wenn man selbst den ganzen Tag im Büro ist, dienen die Überschüsse dazu, die Nachbarn zu versorgen – und umgekehrt. Die Spitzen im Angebot können so viel besser genutzt werden.“ Balkonkraftwerke wären allerdings dann interessant, wenn diese bereits in der architektonischen Planung eines größeren Wohnhauses berücksichtigt würden: „Eine ganze Hausfront mit 50 Balkonen würde schon Einiges hergeben, selbst wenn die Solarpaneele nicht optimal geneigt sind“, sagt der Mödlinger Diplomingenieur. „Das wäre dann ebenfalls eine Energiegemeinschaft, bei der Bedarf und Angebot über kollektive Einspeisung ausgeglichen werden können.“ 2000 Sonnenstunden pro Jahr Technologisch gibt es bei Photovoltaik-Anlagen noch Luft nach oben. In Österreich sind pro Jahr durchschnittlich circa 2000 Sonnenstunden auszuschöpfen. Von der gewaltigen Sonnenenergie können derzeit nur maximal 20 Prozent genutzt werden, so Fischer: Die Solarpaneele seien effizienter geworden, doch ein richtiger Quantensprung ist noch nicht am Markt angekommen. Die heimische Förderlandschaft jedenfalls hat sich in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbessert. Schließlich arbeitet auch das Justizministerium daran, etwaige Stolpersteine für diese Minikraftwerke aus dem Weg zu räumen. Auf Anfrage der Zeitschrift Konsument ließ das Ministerium kürzlich wissen: „Derzeit werden in einer Arbeitsgruppe (…) mögliche Anpassungen erörtert, um klimaschützende Maßnahmen im Wohnrecht zu erleichtern. Gegenstand der umfassenden Besprechungen waren auch bereits Privilegierungen für Balkonkraftwerke im Wohnungseigentumsrecht.“ IN KÜRZE LITERATUR KULTUR WISSEN/INTERNATIONAL ■ Bachmann-Preis Am 30. Juni wird in Klagenfurt am Wörthersee der 48. Ingeborg-Bachmann-Preis vergeben. Die Tage der deutschsprachigen Literatur 2024 finden vom 26. bis 30. Juni im ORF-Theater des Landesstudios Kärnten statt. In diesen Tagen wird die Jury live über die Texte jener 14 Autorinnen und Autoren diskutieren, die heuer zu diesem Bewerb eingeladen worden sind: Kaśka Bryla (A/POL), Semi Eschmamp (CH), Ulrike Haidacher (A), Roland Jurczok (CH), Christine Koschmieder (D), Miedya Mahmod (D), Sarah Elena Müller (CH), Denis Pfabe (D), Johanna Sebauer (A), Tijan Sila (D), Tamara Štajner (SLO), Sophie Stein (D), Henrik Szántó (FI/UK), Olivia Wenzel (D). FURCHE-Feuilletonchefin Brigitte Schwens-Harrant ist auch heuer wieder Mitglied der Jury und hat Kaśka Bryla und Tamara Štajner eingeladen, ihre Texte dort zu lesen. 3sat überträgt die Lesungen und Diskussionen, am Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 15.30 Uhr und am Samstag von 10.00 bis 14.30 Uhr. Die Preisverleihung startet am Sonntag um 11.00 Uhr. Der gesamte Bewerb wird zudem im Radio via Deutschlandradio und auf bachmannpreis.orf.at als Livestream übertragen. Alle Themenbereiche und Informationen rund um den Ingeborg-Bachmann- Preis 2024 sind unter bachmannpreis.orf.at nachzulesen. Sämtliche Lesungen, Texte und Diskussionen können im Netz abgerufen werden. ■ Neue Bundesmuseen Card Die Bundesmuseen Card wird ab 1. Juli zu einer „echten Jahreskarte“. Künftig können damit ein Jahr lang alle Sonder- und Dauerausstellungen der Bundesmuseen so oft wie gewünscht besucht werden, nicht nur einmalig wie bisher. Die neue Karte kostet 99 Euro und ermöglicht den Eintritt in alle 26 Standorte der acht Bundesmuseen. Dazu gehören zum Beispiel das Naturhistorische Museum, das Belvedere, die Nationalbibliothek oder auch kleinere Standorte wie Schloss Ambras in Innsbruck. Erhältlich ist die neue Jahreskarte online unter bundesmuseencard.at und vor Ort in allen Bundesmuseen. ■ „Tabakfreie Generation“ Seit 2019 darf in Österreich in der Gastronomie nicht mehr geraucht werden. Noch immer sind aber 21 Prozent der Erwachsenen hierzulande Raucherinnen und Raucher. Laut Weltgesundheitsorganisation werden durch das Rauchen weltweit jährlich rund acht Millionen Todesfälle verursacht. International gewinnt das Konzept der „tabakfreien Generation“ daher immer mehr Anhänger: Ab einem bestimmten Geburtsdatum dürfen Zigaretten und Co. nie mehr legal gekauft werden. Norwegen, Australien und Singapur überlegen derartige Schritte. Je nach Regelung wären davon nur Tabakwaren oder auch E-Zigaretten betroffen.
Laden...
Laden...
Ihr Zugang zu neuen Perspektiven und
mehreren Jahrzehnten Zeitgeschichte.
© 2023 DIE FURCHE