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DIE FURCHE 25.05.2023

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DIE FURCHE · 21 4 Das Thema der Woche Pfingsten – steiniger Weg 25. Mai 2023 Von Gregor Maria Hoff Auf unterschiedlichen Bühnen kann man derzeit das Drama einer Selbstauflösung der katholischen Kirche verfolgen. Es ist von inneren Widerspruchsszenarien bestimmt. Mit ihnen muss sich Kirche in ihrem gesellschaftlichen Relevanzverlust neu positionieren. Pastoral bildet sich dies im Priestermangel einer klerikal organisierten Kirche ab. Angesichts des katholischen Missbrauchskomplexes gilt es, ihre Sakralisierungsmuster zu durchbrechen. Gleichzeitig greift das Fehlen von Priestern tief in die Architektur katholischer Glaubenswelten ein. Auch wenn es für Gemeindeleben nicht zwingend Priester braucht: Es stellt einen Widerspruch ersten Ranges dar, dass die Kirche von der Eucharistie lebt, sie ihre Feier vielerorts jedoch nicht gewährleistet. Solange ihr nur zölibatäre Männer vorstehen können, läuft diese Festlegung auf einen Pastoralsuizid hinaus. Während der Heilige Geist für alles in Anspruch genommen wird, was Traditionsfestlegungen stärkt, werden Berufungsgeschichten von Frauen ignoriert, selbst wenn sie in geistlichen Gemeinschaften und Orden kirchlich verortet sind. Dieser pneumatologische Widerspruch wird traditionswahrend bearbeitet. Eine theologisch überzeugende Antwort auf die Frage, warum es sich um keine priesterliche Berufung durch den Geist Jesu Christi auf dem Weg seiner Nachfolge handelt, findet sich in den päpstlichen Verbotstexten der Frauenordination nicht. Bischöfliche Meinungskonflikte Wenn Bischöfe die Plausibilität dieser kirchlichen Abstinenz bezweifeln, ergibt sich ein apostolisches Widerspruchs problem. Meinungskonflikte unter Bischöfen bringen auseinanderstrebende Auffassungen bezüglich Frauenordination, Sexualethik sowie einer synodalen Macht- und Gewaltenteilung im Volk Gottes als kirchlichen Widerspruch zur Geltung. Die Frage lautet, was angesichts der sakramental verfugten Vollmacht von Bischöfen ihre kirchenbestimmenden Differenzen für die katholische Traditionsbildung bedeuten. Diese Frage gewinnt an Dringlichkeit, wenn man den Widerspruch kirchlicher Haltungen im Autoritätsgefüge des bischöflichen Amtes zu Ende denkt. Dann ergeben sich Pluralisierungseffekte, die Einheit in der Kirche nur im Gegensatz erhält. Das muss nicht unmöglich sein, solange man Eucharistiegemeinschaft offenhält und unterschiedlich lebbarer Katholizität Raum gibt. Das aber stellt eine kirchliche Zerreißprobe dar: Hier Frauen als Priesterinnen, dort nicht? Hier Menschenrechte als Leitperspektive – dort die Eigenlogik von Lehramt und Kirchenrecht? Bevor man fragt, wie dies zusammengehen kann, muss man prüfen, wie ernst die Kirche das eigene Recht nimmt. Den ehemaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch scherte es jedenfalls ebenso wenig, dass er geltendes Recht bei Missbrauchsfällen ignorierte, wie Kurie und Papst. Rechtsbrüche bestätigen die Souveränität der handelnden Instanzen. Sie legen aber auch die brachiale Schmiegsamkeit römisch-katholischer Rechtsauffassung ausgerechnet im Missbrauchskomplex frei. Damit werden die Bindungsmacht des Kirchenrechts und die Autorität des Gesetzgebers von innen ausgehöhlt. Das gilt umso mehr, als man mit den Mitteln des Kirchenrechts dem systemischen Missbrauch nicht beikommt. Lesen Sie auch Gregor Maria Hoffs Bilanz des Synodalen Wegs „Mehr geht immer“ vom 15.3.2023, nachzulesen auf furche.at. Katholische Widerspruchswelten Entlang seiner Anerkennung verläuft die Wasserscheide katholischer Reformdebatten . Sie müssen in einen Kirchenwiderspruch führen. Denn wer den Missbrauch in der Kirche systemisch bestimmt, gelangt zwingend zu anderen Schlussfolgerungen als derjenige, der eine Bilanz von Einzelvergehen aufstellt. Für die einen ist notwendig, was für die anderen ausgeschlossen erscheint: dass kirchliche Gewaltenteilung ein gemeinsames decision taking and making von Bischöfen und nichtbischöflichen Synodalen einschließt. Für Synodalkritiker läuft dies auf eine „Halbierung der episkopalen Leitungskompetenz“ (Jan-Heiner Tück) hinaus. In diesem Sinn untersagte Rom dem Synodalen Weg in Deutschland Anfang des Jahres die Bildung eines entsprechenden Gremiums. „ Es stellt einen Mangel in der Architektur des römischen SynodalProjekts dar, wenn sich die Konfliktlösungsstrategie auf geistliche Hörimpulse beschränkt. “ Nun hat der Papst genau dies ermöglicht. Bei den römischen Synodalversammlungen sollen auch Nichtbischöfe Stimmrecht erhalten. Franziskus überschreitet damit den gegebenen synodalrechtlichen Rahmen. Was sich aus reformkatholischer Sicht als Bestätigung des deutschen Wegs darstellt, zieht ein eigenes Widerspruchsproblem nach sich. Denn es ist unklar, welche ekklesiologische Begründung diesen Schritt des Papstes anleitet – und wie er sich zur bisherigen Kurialverweigerung verhält. Franziskus macht von seiner gesetzgeberischen Gewalt Gebrauch. Doch dieser Machtmodus kann den Vertretern echter Synodalität nicht gefallen. Denn der synodale Wechselkurs des Papstes erweist sich als allzu volatil. Mal so, mal so? Innerkirchliche Widerspruchsprobleme verschärfen sich damit. Im Hintergrund der Entscheidung des Papstes stehen gegensätzliche Erwartungen, nicht nur wohin sich die katholische Kirche entwickeln soll, sondern auch wie. Ein katholischer Richtungsstreit Dieser katholische Richtungsstreit soll nach dem Willen des Papstes synodal aufgefasst werden. Nur wie lassen sich menschenrechtsbasierte Grundsatzkonflikte in der Kirche austragen? Es stellt einen Mangel in der Architektur des römischen Synodal-Projekts dar, wenn sich die Konfliktlösungsstrategie auf geistliche Hörimpulse beschränkt. Sicher verändert das synodale Miteinander die Aufmerksamkeit für andere Perspektiven. Aber die Erfahrungen aus anderen Kirchen zeigen, dass theologische Begründungen für Entscheidungen etwa zu sexualethischen Fragen von habitualisierten Überzeugungen getragen werden. Plausibilitätsrahmen werden nicht allein durch spirituelle Achtsamkeit verändert. Entscheidend ist die theologisch informierte Bereitschaft, gewachsene Traditionen historisch zu befragen und ihren Geltungssinn an einem entscheidenden Widerspruchskriterium zu messen: Steht der Ewigkeitsvermerk von kirchlichen Positionen der Annahme des Evangeliums entgegen? Theologische Aussagen stellen Deutungen zur Verfügung. Sie entkommen der eigenen interpretativen Anlage auch dann nicht, wenn man für sie das Wirken des Heiligen Geistes beansprucht. Das stellt insofern ein Generalproblem des katholischen Lehramts dar, als es an die apostolische Traditionsgewähr im bischöflichen Amt gekoppelt ist. Im Missbrauchskomplex der katholischen Kirche haben Bischöfe Verbrechen ermöglicht, verschleiert, sich selbst geschützt. Amtsgnade? Dass ein Bischof vom Format eines Kardinal Lehmann in einem Atemzug Aufklärung in Missbrauchsfällen fordern und unterlaufen konnte, spricht für eine systemisch bedingte Amtsschizophrenie. Versagen im Einzelfall reicht nicht als Erklärung. Es gilt, den katholischen Systemwiderspruch, der sich pastoral, amtstheologisch, rechtlich, leitungspolitisch vollzieht und einen Wirkungszusammenhang bildet, aufzulösen. Ob sich im römischen Synodalformat dafür Perspektiven ergeben, hängt paradoxerweise daran, ob der jüngste Machterweis des Papstes wirklich synodale Kirchenverhältnisse in Gang setzt. Sie müssten auch sein Amt verändern. Der Autor ist Professor für Fundamentaltheologie und Ökumene an der Uni Salzburg. Foto: KULTUM / Johannes Rauchenberger Nächste Woche im Fokus: Betongarten Sechs wabenförmige Betongüsse von Wilhelm Scheruebl (2020). Die hier dargestellte Installation ist Teil der Ausstellung „GEHEN & VERGEHEN“ mit Objekten und Bildern von Wilhelm Scheruebl, die noch bis zum 15. Juli 2023 im KULTUM – Zentrum für Gegenwart, Kunst und Religion in Graz zu sehen ist (www.kultum.at). Während beim Synodalen Weg in Deutschland die kirchlichen Lager streiten, setzt der Papst auf Weltebene Forderungen nach nichtbischöflicher Teilhabe um. Das schafft neue Probleme. Die UN haben 2010 den 6. Juni, den Geburtstag Alexander Puschkins, zum Internationalen Tag der russischen Sprache erklärt. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine wirft seine Schatten aber auch auf das Verhältnis zu dieser Sprache, aus der Weltliteratur entstanden ist.

DIE FURCHE · 21 25. Mai 2023 Politik 5 Die Mitgliederbefragung hat die SPÖ endgültig „zerdrittelt“. Pamela Rendi-Wagner ist mittlerweile zurückgetreten, doch ob ihr Hans Peter Doskozil oder Andreas Babler folgt, ist noch immer offen. Eines zeigt die Episode schon jetzt: den Sinn und Wert funktionierender Institutionen. Eine Analyse. Ohne Spielregeln Von Laurenz Ennser-Jedenastik Wenn es schlecht läuft, kommt zum eigenen Unvermögen oft auch noch Pech dazu. Und bei der SPÖ ist einiges schlecht gelaufen in der jüngeren Vergangenheit (vgl. „Zugespitzt“ S. 15). Ihr Unvermögen bestand da rin, sich zwar Hals über Kopf in eine Mitgliederbefragung über Parteivorsitz und Spitzenkandidatur zu stürzen, aber keinen Wahlmodus vorzusehen, der auch dann einer Person ein klares Mandat gibt, wenn der – nicht absurd unwahrscheinliche – Fall eintritt, dass von den Kandidierenden niemand auf über 50 Prozent der Stimmen kommen sollte. Das könnte etwa in einer Stichwahl geschehen oder per Präferenzwahl, bei der die Stimmen für die drittplatzierte Person nach Zweitpräferenz auf die beiden Erstgereihten aufgeteilt würden. In diesem Fall wüssten wir jetzt, ob die Rendi-Wagner-Unterstützer Doskozil oder Babler den Vorzug gegeben hätten. Man hätte sich auch unmissverständlich darauf einigen können, dass die Person mit den meisten Stimmen bei der Befragung gewinnt. Nur ein „Stimmungsbild“? Eine Entscheidung über ein Wahlsystem für die Mitgliederbefragung wurde aber nie getroffen. Immerhin handle es sich ja nicht um eine echte Wahl, sondern um ein reines „Stimmungsbild“, so Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch. So gingen die drei Bewerber um den Vorsitz mit unterschiedlichen Auffassungen darüber, wie man zu einer Entscheidung kommen sollte, in die Befragung. Zu allem Unvermögen kommt nun auch noch das Pech, dass die Mitglieder ihre Stimmen beinahe perfekt gedrittelt auf die Kandidierenden aufgeteilt haben: 33,7 Prozent für Doskozil, 31,5 Prozent für Babler, 31,4 Prozent für Rendi-Wagner. Ein paar versprengte Mitglieder konnten sich für keine Option erwärmen. Viel gemeiner hätte es sich nicht einmal der politische Gegner ausdenken können. Damit fällt der SPÖ das Unvermögen, einen ordentlichen Wahlprozess aufzusetzen, umso heftiger auf den Kopf. Eine absolute Mehrheit bei der Mitgliederbefragung hätte zumindest die jetzt aufblühenden Diskussionen über den „tatsächlichen“ Wählerwillen der über 100.000 teilnehmenden Mitglieder verhindert. Das denkbar knappe Resultat befeuert aber genau diese Debatte: Es bietet Beteiligten aller Lager ausreichend Interpretationsspielraum, um jeweils ihren Kandidaten „in Wirklichkeit“ vorn zu sehen. Der manipulativen Argumentation ist Tür und Tor geöffnet. Wir werden in den nächsten Wochen noch öfter zu hören bekommen, dass diese oder jene Person „in der Partei keine Mehrheit“ habe. Dabei verhält es sich mit dem Wählerwillen im Grunde verlieren alle Wer gewinnt am Ende? 33,7 Prozent der SPÖ- Mitglieder wünschen sich Hans Peter Doskozil (oben) als Parteichef, 31,5 Prozent Andreas Babler (unten). Dessen Forderung nach einer klärenden Stichwahl unter den Mitgliedern hat der Parteivorstand am Dienstag abgelehnt. Folglich wird Babler am Parteitag vom 3. Juni in Linz gegen Doskozil antreten. ganz einfach: Es gibt ihn nicht per se – er wird immer erst durch das Wahlsystem erzeugt. Hätten wir beispielsweise die relative Mehrheitswahl (wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt) als Wahlsystem für das Bundespräsidentenamt, wäre Norbert Hofer (FPÖ) 2016 im ersten Wahlgang zum Staatsoberhaupt gewählt worden. Unter dem vorgesehenen Stichwahlmodus aber hat Alexander Van der Bellen (Grüne) gewonnen. Und möglicherweise wäre bei einem ganz anderen Wahlsystem Irmgard Griss (Neos) Bundespräsidentin geworden. „Echt“ oder strategisch wählen? Genau dasselbe Spiel lässt sich für die Mitgliederbefragung über den SPÖ-Vorsitz spielen: Interpretiert man das Ergebnis als relative Mehrheitswahl, dann ist Hans Peter Doskozil klarer Sieger. Versteht man es als Auftrag für eine Stichwahl beim Bundesparteitag am 3. Juni, dann könnte die Sache auch zugunsten Andreas Bablers ausgehen. Unter wieder anderen Wahlsystemen wäre eventuell Pamela Rendi-Wagner wiedergewählt worden. Dabei gibt es keine objektiven Maßstäbe dafür, welches der vielen möglichen Wahlsysteme gegenüber anderen zu bevorzugen wäre. Manche Systeme bieten moderaten Kandidaten Vorteile, andere kommen jenen entgegen, die stärker polarisieren. Manche fördern strategisches Wählen (die Wahl einer zweit- oder drittbesten Alternative, der höhere Siegchancen zugerechnet werden), bei anderen sind die Wähler(innen) am besten beraten, ihren tatsächlichen Präferenzen Ausdruck zu verleihen. Die Erfahrungen der SPÖ aus den letzten Wochen vermitteln „ Auch für die SPÖ gilt: Es gibt den Wählerwillen nicht per se – er wird immer erst durch das Wahlsystem erzeugt. “ uns aber eine noch viel fundamentalere Lektion: Das Wichtigste an einem Wahlsystem ist, dass man überhaupt eines hat. Da der Wählerwille ein Produkt des Wahlsystems ist (siehe die oben genannten Beispiele), kann sich ohne Wahlsystem ein solcher Wählerwille erst gar nicht manifestieren. Anders gesagt: Wer sich nicht dazu durchringen kann, ein klares Regelwerk für einen demokratischen Entscheidungsprozess zu definieren, der steht am Ende ohne echte Entscheidung da – und damit ohne Fotos: APA / Roland Schlager Lesen Sie unter „SPÖ: Neuer Kurs oder neue Partei?“ (3.5.23) auf furche.at einen Gastkommentar von Trautl Brandstaller zur SPÖ. Gewinner. Ohne Spielregeln verlieren alle. Genau in diese Bredouille hat sich die SPÖ mit ihrer Nichtentscheidung über einen Wahlmodus hineinmanövriert. Das Resultat ist demgemäß unbefriedigend: Ein solcherart verworrener Wahlgang vermag es nämlich nur schwer, den am Ende verkündeten Sieger mit ausreichend politischer Legitimität auszustatten, um die Brücke zu den unterlegenen Kandidaten und ihren Unterstützern zu schlagen. Die von vielen in der SPÖ erhoffte Klärung der internen Diskussionen um Ausrichtung und Spitzenpersonal wird damit nicht gerade begünstigt – eher im Gegenteil. Fehlende Legitimität Diese Episode lehrt uns also so manches über Sinn und Wert funktionierender Institutionen in einem demokratischen politischen System: Der besteht nicht vorrangig darin, die „besten“ Ergebnisse und Entscheidungen zu produzieren. Vielmehr geht es darum, Entscheidungsprozesse überhaupt erst einmal ausreichend klar zu strukturieren, sodass alle Beteiligten das Resultat am Ende als legitim ansehen. Diese Legitimität gründet sich darauf, dass die Spielregeln zu Beginn des Prozesses unmissverständlich festgelegt und von allen Seiten akzeptiert werden – selbst von jenen, die sie für verbesserungswürdig halten. Bei diesem Punkt ist die SPÖ in den letzten Wochen aber nie angelangt. Immer wieder artete der Wettkampf um den Parteivorsitz in einen Konflikt über den Modus der Entscheidungsfindung selbst aus. Um eine Sportanalogie zu bemühen: Das ist so, als würden sich die Teams auf dem Fußballplatz weniger um ein effizientes Spiel kümmern und mehr Energie in Diskussionen über die Auslegung der Abseitsregel investieren. Anstatt sich also an die inhaltliche und personelle Neuausrichtung der Partei machen zu können, muss jetzt erst einmal geklärt werden, was das Ergebnis der Mitgliederbefragung überhaupt bedeutet. Es wird einiges an politischem Geschick und wechselseitigem Entgegenkommen brauchen, um dabei auf einen grünen Zweig zu kommen. Gelingt das nicht, dann ist der Boden für den nächsten Konflikt um den Parteivorsitz schon bereitet. Für den legt man aber hoffentlich schon im Vorhinein fest, nach welchen Regeln er ausgetragen wird. Der Autor forscht und lehrt am Institut für Staatswissenschaft der Universität Wien.

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