Aufrufe
vor 8 Monaten

DIE FURCHE 25.04.2024

DIE

DIE FURCHE · 17 2 Das Thema der Woche Gedankenraub 25. April 2024 AUS DER REDAKTION Die Gedanken sind frei – und auch wieder nicht: Wer ein eigenes Werk veröffentlicht, hat ein Recht auf dessen Schutz. Angesichts explodierender Künstlicher Intelligenz, die sich stets aus Daten speist, ist dieser Schutz aber mehr als löchrig geworden. Was „Gedankenraub“ heute bedeuten kann, beleuchtet Magdalena Schwarz angesichts des dieswöchigen Welttags des geistigen Eigentums im aktuellen Fokus. Das Thema KI begleitet uns freilich auch im Krieg: Längst ist die Frage auf dem Tapet, wie sehr (nukleare) Waffen „autonom“, also ohne menschliche Letztentscheidung, zum Einsatz kommen können. Wolfgang Machreich hat sich diesem Thema gewidmet. Und inwiefern die nun endlich beschlossene US-Waffenlieferung an die Ukraine eine gute Nachricht ist, darüber streiten Brigitte Quint und Jan Opielka. Pointiert ist auch der Gastkommentar von Franz Winter: Er ortet unsägliche „postkoloniale Verwirrungen“ in der Wissenschaft. Peter Strasser führt mit einem Essay zur Frage „Was soll ich tun?“ unsere Kant-Reihe fort. Und Brigitte Schwens-Harrant hat mit Evelyne Polt-Heinzl ein bemerkenswertes Gespräch über den vor 150 Jahren geborenen Karl Kraus geführt. Dieser war übrigens kein so großer Kriegsgegner, wie er später tat. Die „Red Flags“ auf der letzten Seite stammen schließlich von der Künstlerin Grazia Toderi (vgl. Info S. 23). So viel geistiges Eigentum muss sein. (dh) Das Gespräch führte Magdalena Schwarz Mit den Texten von Forschenden machen Wissenschaftsverlage Millionen, sagt die Philosophin Amrei Bahr. An der Universität Stuttgart befasst sie sich mit den moralischen Grauzonen des Urheberrechts. Ein Gespräch zum Welttag des geistigen Eigentums am 26. April. DIE FURCHE: Mit Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon haben Sie 2021 unter dem Hashtag #IchBinHanna eine Debatte über prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft gestartet. Sie kritisieren auch das akademische Veröffentlichungssystem. Warum sind hier die Urheber, also die Forscherinnen und Forscher, das schwächste Glied in der Kette? Amrei Bahr: Dieses Problem ist selbstgemacht. Wissenschafter forschen, verfassen Texte und veröffentlichen sie bei einem Verlag, wobei sie meist alle Rechte abtreten. Diese Klauseln sind weitreichend, oft verliere ich als Autorin meine Rechte zeitlich und räumlich unbegrenzt für alle Nutzungsarten, auch für solche, die noch nicht bekannt sind. Gleichzeitig übernehmen Forschende selbst ehrenamtlich alle Aufgaben von Lektorat bis Qualitätssicherung. Der Verlag verkauft dann millionenteure Abos an Hochschulen. Selbst die reichen amerikanischen „Ivy League“-Universitäten kämpfen mit der Finanzierung dieser Zugänge, ganz zu schweigen von Universitäten im Globalen Süden. Und die großen Verlage machen unglaubliche Renditen. DIE FURCHE: Im Jahr 2021 hat der Fachverlag Springer Nature laut eigenen Angaben 1,7 Milliarden Euro umgesetzt – und das mit öffentlich finanzierter Forschung. Die Gewinnmargen liegen bei bis zu 40 Prozent. Die amerikanische Elite-Universität Harvard beklagte schon 2012, dass sie sich die jährlichen Abos für Fachjournale von rund 3,5 Millionen Dollar nicht mehr leisten könne. Warum wehrt sich die Wissenschaft nicht? Bahr: Die Macht der Verlage liegt in ihrer Reputation. Strebe ich eine akademische Karriere an, muss ich bei angesehenen Verlagen publizieren. Eine neuere Entwicklung ist „Open Access“: Ich schreibe einen Aufsatz und zahle dem Verlag Geld dafür, dass er ihn online und für jeden kostenlos zugänglich macht. Hier profitiert aber wieder der Verlag. Was wir brauchen, ist ein wissenschaftsgetriebenes Publikationssystem, das dieses Reputationsspiel beendet. Das heißt, dass Forschungseinrichtungen bei der Vergabe von Jobs oder Fördergeldern nicht mehr nur Publikationen bei renommierten Verlagen werten. Ansonsten vergeuden wir weiterhin öffentliche Mittel, damit Großverlage Gewinne machen. DIE FURCHE: Sie beschäftigen sich auch mit geistigem Eigentum, vor allem Kopien. Wie finde ich heraus, ob etwas eine Kopie oder ein neues Werk ist? Bahr: Die Ähnlichkeit einer Kopie zum Original muss offensichtlich sein. Außerdem hatte der Erzeuger einer Kopie die Absicht, etwas der Vorlage Ähnliches zu schaffen. Ein einfacher Test wäre auch: Könnte die Kopie das Werk ersetzen? Wenn ich eine CD brenne und verkaufe, dann nehme ich so der Person, die die Original- CD verkaufen will, die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Übrigens muss eine gute Kopie Fotomontage: Rainer Messerklinger (unter Verwendung eines Bildes von iStock/Marco_Bonfanti) Sollten wir Aktien von uns selbst verkaufen können? Lesen Sie die Langversion dieses Interviews auf furche.at. Amrei Bahr übt scharfe Kritik am wissenschaftlichen Publikationssystem. Als Technikphilosophin widmet sie sich der Ethik des Kopierens im digitalen Zeitalter. „Verlage machen irre Profite“ nicht identisch mit dem Original sein, manchmal ist sie sogar besser, zum Beispiel bei Medikamentenkopien. Nimmt man auf Patente keine Rücksicht und stellt Kombinationen aus bestehenden HIV-Medikamenten her, dann sind diese manchmal leistungsfähiger als die Originale. DIE FURCHE: „Kopie“ ist ein nuancierter Begriff, ähnlich ist es mit „Werk“. Bahr: Über den Werkbegriff streiten sich Philosophinnen und Juristen schon lange. Es handelt sich auf jeden Fall um eine menschliche Hervorbringung, die jemand mit bestimmten Absichten erzeugt hat, also ein Text, ein Musikstück oder eine Skulptur. Originalität ist ein zentrales Kriterium. Ab wann wird aus einem Entwurf ein Werk? Die Kunst spielt mit dieser Frage, „ Durch das Niederschreiben werden unsere Gedanken klarer. Wir sollten uns nicht einer so wichtigen Möglichkeit des Nachdenkens berauben. “ Foto: Privat Universitäten müssen das Reputationsspiel beenden, sagt die Philosophin Amrei Bahr. zum Beispiel gibt es hier das Non-finito, also eine Skulptur, die bewusst den Anschein des Unfertigen erwecken soll. In solchen Fällen versuchen wir, auf die Absichten der Urheberin zurückzuschließen: War die Skulptur in ihren Augen abgeschlossen? DIE FURCHE: Ed Sheeran wurde vorgeworfen, eine Melodie des Musikers Marvin Gaye kopiert zu haben. Der britische Singer-Songwriter wurde 2023 freigesprochen. Ist es nicht normal, sich von früheren Werken inspirieren zu lassen? Bahr: Wir verdanken den Reichtum unserer kreativen Schöpfung auch der Imitation. In der Wissenschaft sagen wir: Wir stehen auf den Schultern von Riesen. Auch in der Popmusik sind Sampling und Mash up etablierte Praktiken, um neue Werke zu entwickeln. Für die Urheber und Urheberinnen stellen Kopien allerdings ein Problem dar, wenn sie dadurch ihr Produkt nicht mehr vermarkten können. DIE FURCHE: Die „New York Times“ verklagt die Firma hinter „ChatGPT“ wegen unerlaubter Nutzung ihrer Artikel, und Künstler und Grafikdesigner fürchten um ihre Jobs. Es dominiert die Überzeugung, dass wir geistiges Eigentum stärker schützen müssen. Brauchen wir wirklich mehr Regulation? Bahr: Es gibt Diskrepanzen zwischen den Urheberrechtsgesetzen und unseren Intuitionen darüber, was moralisch richtig ist. Im Internet teilen wir munter Inhalte, ohne zu überlegen, wem sie gehören. Genauso nutzen wir Künstliche Intelligenz wie ChatGPT oder MidJourney, die oft Urheberrechte verletzen. Wir alle hören gerne Musik, lesen Bücher oder Texte im Internet oder gehen ins Theater. Diese immateriellen, kreativen Leistungen haben Menschen durch Anstrengung hervorgebracht. Sie werden möglich, weil wir sie dafür entlohnen. So stellt man sicher, dass Leute auch etwas davon haben, wenn sie kreativ tätig sind. DIE FURCHE: Wie bewerten Sie den starken Fokus auf Plagiatsvorwürfe gegen Personen des öffentlichen Lebens? Geht es hier um den rechtmäßigen Schutz des geistigen Eigentums oder um eine Jagd auf Menschen, die Fehler gemacht haben? Bahr: Plagiate sind keine Lappalie, wissenschaftliche Redlichkeit ist ein hohes Gut. Aber bei Plagiatsvorwürfen ist Vorsicht geboten, denn sie werden mitunter unbegründet erhoben — mit dem Ziel, Personen zu diskreditieren. Das zeigt der Fall Föderl- Schmid. Die Journalistin war beschuldigt worden, in ihrer Doktorarbeit plagiiert zu haben. Die Universität Salzburg hat die Dissertation inzwischen geprüft: Der Plagiatsvorwurf war aus der Luft gegriffen. DIE FURCHE: Viele haben eine Abneigung gegen KI-Texte. Auf X kursiert dieser Tweet – dessen Urheber ich nicht herausfinden konnte: „Warum sollte ich mir die Mühe machen, etwas zu lesen, bei dem sich niemand die Mühe gemacht hat, es zu schreiben?“ Bahr: Gerade in einer zunehmend vereinheitlichten, digitalisierten Welt sehnen wir uns immer mehr nach Verbundenheit mit unperfekten Menschen. Texte sind ein Weg, mit anderen in Kontakt zu treten und an ihren Denkprozessen teilzuhaben. Darüber hinaus werden unsere Gedanken durch das Niederschreiben klarer. Wir sollten uns nicht einer so wichtigen Möglichkeit des Nachdenkens berauben. DIE FURCHE: Sehen Sie Parallelen zwischen den Debatten zum geistigen Eigentum und zur kulturellen Aneignung? In beiden Fällen geht es ja darum, sich Ideen zu bemächtigen, die einem nicht gehören. Bahr: Es gibt die Co-Autorenschaft, das heißt, dass ein Werk mehreren Menschen gehört. Auch hier gibt es Grauzonen. Kafkas unvollendeter Roman „Der Prozess“ wurde von seinem Nachlassverwalter Max Brod in seine heutige Form gebracht. Ist Brod jetzt ein Co-Autor? Bei kultureller Aneignung stehen eher schiefe Machtverhältnisse im Fokus: Mitglieder einer Kultur, die unterdrückt wird, leiden darunter, dass andere sich ihre kulturellen Artefakte aneignen. #IchBinHanna Prekäre Wissenschaft in Deutschland Von Amrei Bahr, Kristin Eichhorn und Sebastian Kubon edition suhrkamp SV #IchBinHanna Prekäre Wissenschaft in Deutschland Von Amrei Bahr, Kristin Eichhorn, und Sebastian Kubon Suhrkamp 2022 13,95 S., kart., € 13,95

DIE FURCHE · 17 25. April 2024 Das Thema der Woche Gedankenraub 3 Die Ursprünge des geistigen Eigentums liegen in der Zeit der Aufklärung. Warum John Locke und der Buchdruck für heutige Urheberrechtsgesetze bedeutend waren, erklärt der Rechtshistoriker Louis Pahlow. Es begann als Bücherfluch Von Astrid Wenz Eike von Repgow war der Verfasser des Sachsenspiegels, des ältesten deutschen Rechtsbuchs des Mittelalters. Jedem, der sein Werk verfälscht kopierte, soll er „den Aussatz“ an den Hals gewünscht haben. Ein Bücherfluch war ausgesprochen. Derartige Bücherflüche oder „Anathema“ wurden vor allem in Bibliotheksbeständen eingesetzt, um eventuelle Diebe eines Buches im Vorhinein abzuschrecken. Sie gelten aber auch als frühe Formen des Urheberrechts, um Verfälschungen vorzubeugen. Anekdoten wie diese sind unterhaltsam, für den Rechtshistoriker Louis Pahlow beschreiben sie aber nur singuläre Fälle in der Geschichte des Urheberrechts. Er ist Professor für Neuere Rechtsgeschichte und forscht seit knapp zehn Jahren an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Sein Spezialgebiet ist die Geschichte des geistigen Eigentums. Will man mehr über das Thema wissen, wird man von Kollegen und Kolleginnen rasch an ihn verwiesen. Wo geistiges Eigentum anfange, hänge vor allem von der eigenen Perspektive ab, meint Pahlow im Gespräch mit der FURCHE. Gehe man von der modernen Definition aus, beginne wohl alles mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert – und mit John Locke. Der englische Philosoph nahm an, dass Arbeit Eigentum schaffe: „Was ich selbst – vor allen Dingen kreativ – leiste, gehört zunächst einmal mir und wird mir zugewiesen“, erklärt Pahlow die Sichtweise Lockes. Diese kreative Leistung müsse dann auch gerecht vergütet werden. Bereits in der Antike habe es die Ansicht gegeben, dass Autoren und Autorinnen ein Recht an ihrem eigenen Werk hätten. Eine gesetzliche Basis für diese Ansprüche gab es allerdings lange nicht, auch nicht im Mittelalter. Als berühmtes Beispiel im deutschsprachigen Raum gilt Albrecht Dürer, der von Kaiser Maximilian I. einen Schutzbrief für sein Werk erhielt. Damit wurden Dürers Werke vor Kopien geschützt, die originalen Holzschnitte und Kupferstiche sollten als solche erkennbar sein. Auch in diesem Fall entschied aber ein Feudalherr, wem ein solches Privileg und der Schutz seines Werkes zustanden. Nähern wir uns der Zeit der Aufklärung, entstand immer mehr die Idee eines einheitlichen Rechts, sagt Louis Pahlow: „Chancengleichheit, Rechtsschutz, Gleichheit vor dem Gesetz – das sind moderne Gedanken, die unsere Gesellschaft prägen.“ Kreativer Akt Im Gesetz verankert wurde der Schutz geistigen Eigentums erstmals 1791 und 1793 in Frankreich. Bis sich Urheberrechte flächendeckend in Europa durchsetzten, dauerte es allerdings: Preußen erließ 1837 eine Schutzfrist für literarische Werke, Österreich erst 1846. Welcher kreative Akt zuerst geschützt wurde, hing vor allem von dem wirtschaftlichen Potenzial und der Größe des jeweiligen Marktes ab, sagt Pahlow. Neue Literatur wurde in der Aufklärungsgesellschaft Foto: IMAGO / GRANGER Historical Picture Archive (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger) „ Chancengleichheit, Rechtsschutz, Gleichheit vor dem Gesetz – das sind moderne Gedanken, die unsere Gesellschaft prägen. “ stark nachgefragt, Verlage konnten mit neu gedruckten Büchern sehr viel Geld verdienen. Im Laufe des 19. Jahrhunderts kam die industrielle Massenproduktion auf, Firmen mussten sich nun vor Nachahmung schützen. Das Patentrecht entstand. Ein Großteil dieser Schutzrechte wurde erst etabliert, als Wirtschaftstreibende sich aktiv dafür engagierten. Auch kreative Akteure organisierten sich in Schriftstellerverbänden oder Lesegesellschaften. In Leipzig entstand zum Beispiel 1825 der Börsenverein des Buchhandels, der sich für Urheberrechte und die Einführung fester Preise einsetzte. Der Schutz geistigen Eigentums sei keine rechtspolitische Idee des Gesetzgebers gewesen, sondern sei stets von der Gesellschaft ausgegangen, fasst Louis Pahlow zusammen. Heute sind Urheber- und Patentrechte durch internationale Standards geregelt. Seit den 1990er Jahren sind sie Teil des europäischen Wettbewerbskonzepts. Die EU habe erkannt, dass Rechte des geistigen Eigentums vor Grenzen nicht haltmachen, sagt Pahlow. Auch in den USA werden heute vergleichbare Standards wie in Europa angewandt. So mache es kaum mehr einen Unterschied, ob jemand aus Europa ein US-amerikanisches Produkt im Internet herunterlade oder umgekehrt. Durch die ständige mediale Weiterentwicklung werde die Rechtslage immer wieder angepasst: „Das Recht des geistigen Eigentums ist neben dem Steuerrecht das dynamischste im Privatrecht“, sagt Pahlow. Er selbst engagiert sich für eine faire Behandlung aller Kreativen. Pahlow betont, dass urheberrechtlich kein Nachholbedarf bestehe. Die Gesetze seien da, in der Praxis werde aber vieles nicht umgesetzt. Die größten finanziellen Gewinne würden die Verwerter abgreifen, große Künstlerinnen und Künstler würden gegenüber kleinen bevorzugt werden. Hier müsse die Marktregulierung viel stärker eingreifen, um eine faire Behandlung zu garantieren. Das liege in der Handhabe des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Damit auch kleine Künstlerinnen und Künstler auf ihr Urheberrecht vertrauen können – und nicht auf einen Bücherfluch zurückgreifen. Bilderhandschrift Der Heidelberger Sachsenspiegel entstand Anfang des 14. Jahrhunderts und gilt als älteste überlieferte Bilderhandschrift des Rechtstextes. Er wird im Tresor der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrt. Foto: Privat Louis Pahlow ist Professor für Neuere und Neueste Rechtsgeschichte an der Goethe Universität Frankfurt am Main. Geysir Mit Kneissl Touristik in den Islandsommer! Lernen Sie die Insel aus Feuer und Eis endlich selbst kennen! Klassische EinsteigerReisen sind die 9-tägige „Rund um Island“ mit vielen Terminen von Juni bis August sowie die 9-tägige Aktivreise „Faszinierendes Island“, die auch - mit täglichen Spaziergängen und Wanderungen - auf den Hochlandpisten Kjölur und in die Landmannalaugar unterwegs ist. Diese Reisen kann man jeweils um 2 Tage mit dem Besuch der beeindruckenden Halbinsel Snæfellsnes erweitern – die dünnbesiedelte Halbinsel ist ein fantastisches Island en miniature – mit allen Naturhighlights. Noch weiter in den äußersten Nordwesten führt die 9-tägige „Westfjorde-Reise“, ein Muss für Vogelliebhaber und jene, die Island in weiten Teilen schon kennen. Keine Wünsche offen lässt die 12-tägige Reise „Islands Gegensätze“, die gleich mehrmals über Hochlandpisten führt, dazu auch noch die selten besuchten Westmännerinseln erkundet und ganz in den Norden auch bis Húsavík kommt. Begeisternd ist auch die 9-tägige Reise „Islands Höhepunkte“, mit Myvatn Nature Baths, Islandpferdegestüt und Laxness-Museum sowie einer Übernachtung im Hochland. Die Macht des Vulkanismus hat sich heuer schon eindrücklich gezeigt: aber lassen Sie sich von einer IslandReise deshalb nicht abhalten! Es gibt keine Gefahr, die Flüge sind sicher wie auch alle Kneissl-RundReisen, die von den Aktivitäten nahe Grindavík nicht tangiert werden – die Insel aus Feuer und Eis ist ja gerade wegen der vulkanischen Aktivitäten interessant. Vertrauen Sie auf die Island-Expertise von Kneissl Touristik, auf die perfekt organisierten RundReisen und erleben Sie Island im Sommer 2024 – Sie werden begeistert sein. Scannen Sie den QR-Code und finden Sie Ihre Island- Traum-Reise. Sehen Sie hier einen Film über die 9-tägige Kneissl-Reise „Rund um Island“: Foto: © Dirk Bleyer Fragen Sie die Reiseexpertinnen von Kneissl Touristik in der Kneissl-Zentrale in Lambach (07245/20700, zentrale@kneissltouristik.at) sowie in den Reisebüros Salzburg (0662/87 70 70, salzburg@kneissltouristik.at), Wien (01/408 04 40, wien@kneissltouristik.at) und St. Pölten (02742/34 384, st.poelten@kneissltouristik.at). www.kneissltouristik.at

DIE FURCHE 2024

DIE FURCHE 2023