DIE FURCHE · 25 8 Gesellschaft/Ethik 20. Juni 2024 Von Magdalena Schwarz S eit über zwei Jahren gibt es den assistierten Suizid in Österreich, und viele Menschen fühlen sich alleingelassen: neben denen, die sterben, auch die, die beim Sterben begleiten oder beruflich mit dem Sterbewunsch konfrontiert werden. Denn die Einführung des assistierten Suizids betrifft nicht nur jenes medizinische, pflegerische und sozialarbeiterische Personal, das sich in der Sterbebegleitung engagiert. Sie hat auch Auswirkungen auf den Krankenpfleger, den die langjährige Tumorpatientin unerwartet auf ihren Sterbewunsch anspricht, und auf die Notfallärztin, die zu einem assistierten Suizid gerufen wird, bei dem Komplikationen auftreten, und die unsicher ist, wie sie behandeln soll oder darf. „ Wer für den assistierten Suizid ist, hat am meisten Angst davor, etwas falsch zu machen. “ Matthias Unseld, Internist Während das Gesetz klar ist (vgl. S. 9), ist medizinisches und pflegerisches Personal immer wieder auf Stolpersteine gestoßen. Einige fühlen sich alleingelassen. Die Psychologin Elisabeth Zeilinger und der Internist Matthias Unseld, beide unter anderem tätig am Haus der Barmherzigkeit in Wien, haben 2023 in Eigenregie eine Erhebung über die Sicht von 280 Pflegekräften im Palliativ- und Hospizbereich auf das Sterbeverfügungsgesetz gemacht. „Viele der Pflegekräfte sagen, dass sie zwar Informationen bekommen haben, aber viel mehr Aufklärung bräuchten. Sie fühlen sich nicht gut informiert, wollen mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen wissen, wünschen sich mehr Unterstützung“, sagt Zeilinger, die auch an der psychologischen Fakultät der Universität Wien forscht. Knapp die Hälfte der befragten Pflegekräfte stand der Legalisierung des assistierten Suizids positiv gegenüber, während sich etwa ein Drittel explizit dagegen aussprach. Mehr als 50 Prozent hielten den assistierten Suizid nicht für unmoralisch, nur etwa ein Fünftel hatte derartige Bedenken. Gleichzeitig fanden fast 50 Prozent, dass der assistierte Suizid keine berechtigte Rolle in der Hospizversorgung haben sollte. Die Angst, etwas falsch zu machen Auch bei jenen Pflegekräften, die dem assistierten Suizid prinzipiell zustimmen, gebe es Abstufungen (vgl. Filmkritik zu „Ivo“ auf S. 17). „Viele palliative nurses begrüßen es, dass Patientinnen und Patienten jetzt diese Option haben, ihrem Leid anders zu begegnen. Sie stehen hinter dem assistierten Suizid, aber wissen vielleicht noch nicht, ob und wie sie sich selbst in der Praxis an dem Vorgang beteiligen wollen“, sagt die Psychologin. Unseld ergänzt: „Jene, die für den assistierten Suizid sind, haben am meisten Angst davor, etwas falsch zu machen oder den rechtlichen Ablauf nicht einzuhalten. Es ist wichtig, dass die Dienstgeber klare Vorgaben machen.“ Friesenecker machte im Mai 2022 ebenfalls eine Umfrage, und zwar unter Mitgliedern der österreichischen Gesellschaft für Anästhesie, Reanimation und Intensivmedizin sowie der österreichischen Palliativgesellschaft. Damals Foto: iStock/ jc_design Lesen Sie dazu auch den Text „Ein Jahr Assistierter Suizid: Eine Bilanz“ von Jana Reininger (6. Dezember 2022) auf furche.at. Obwohl das österreichische Sterbeverfügungsgesetz klare Rahmenbedingungen für den assistierten Suizid schafft, herrscht in der Praxis Verunsicherung. Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegekräften fehlt es an klaren Vorgaben und Training. Eine Recherche. Eine Schulung für das Sterben fühlten sich Ärztinnen und Ärzte weder durch den Gesetzgeber noch durch die Ärztekammern oder ihre Arbeitgeber annähernd ausreichend informiert. Während sich manche Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegekräfte aus freien Stücken dazu entscheiden, sterbewillige Menschen beim Suizid zu begleiten, stellt das Thema für andere ein ethisches Dilemma dar: Laut Frieseneckers Umfrage unter medizinischem Personal wäre die Beihilfe für 50 Prozent schwierig, während wiederum für 40 Prozent die Ablehnung der „ Am idealsten wäre es, wenn mit offenen Karten gespielt wird, weil auf diese Weise viel Leid wegfällt. “ Brigitta Klosa, Fachfrau für „palliative care“ Beihilfe schwierig wäre. Bittet ein Tumorpatient eine Medizinerin, die ihn lange behandelt hat, um Beihilfe, und diese lehnt das ab, dann hat sie vielleicht das Gefühl, den Mann im Stich zu lassen. Gleichzeitig hat die Ärztin geschworen, nicht zu töten, und so kann die Unterstützung bei der Selbsttötung eines Menschen ein Problem für sie darstellen. Brigitta Klosa, diplomierte Gesundheitsund Krankenpflegerin und Fachfrau für palliative care bietet Beratung am Lebensende im Rahmen von Aktion Leben Salzburg. „Wenn die Leute aufgeklärt sind und offen miteinander sprechen, dann kann der assistierte Suizid gut funktionieren und ein würdevolles Sterben ermöglichen“, erzählt sie. „Es gibt großartige Menschen, die in so einem Moment beistehen, aber das schafft nicht jeder. Das darf man auch niemandem verübeln.“ Sie informiert sterbewillige Menschen, Angehörige und Freunde, Pflegepersonen und Ärztinnen und Ärzte ergebnisoffen über den assistierten Suizid. Wie viele andere plädiert auch sie für Transparenz. So berichtet sie von einem Fall, in dem ein sterbewilliger Herr in einem Pflegeheim den Pflegedienstleiter informierte und sein Sterbedatum nannte. So konnten Pfleger zur Verfügung stehen und den assistierten Suizid begleiten. „Am idealsten wäre es, wenn mit offenen Karten gespielt wird, weil so viel Leid wegfällt“, sagt Klosa. Friesenecker sagt, dass das gesamte medizinische Personal in Österreich verpflichtend im Umgang mit dem Sterbewunsch und dem assistierten Suizid geschult werden sollte: „Wir müssen Menschen mit einem Sterbewunsch ernst nehmen, kommunizieren, Vertrauen schaffen, palliativmedizinische Alternativen anbieten. Sollte der Sterbewunsch weiterbestehen, dann dürfen wir die Betroffenen und ihre Angehörigen nicht alleinlassen.“ Die Ärztekammer sowie Spitäler und Pflegeheime haben bereits erste Handreichungen entwickelt, um ihre Mitarbeiten-
DIE FURCHE · 25 20. Juni 2024 Gesellschaft/Ethik 9 „ In kirchlichen Einrichtungen gibt es an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Erwartung, zum Thema des assistierten Suizids zu beraten oder zu begleiten. “ Peter Bohynik, Arge Ordensspitäler PODCAST Suizidhilfe: Arzt steht vor Gericht den über Standardvorgehensweisen zum assistierten Suizid zu informieren. Doch es bräuchte auch Simulationstrainings für Ärzte, Pflegekräfte und Rettungspersonal, gerade weil der assistierte Suizid noch selten ist und es dadurch ein hohes Potenzial für Stress und Fehlentscheidungen gibt. „Auch beim assistierten Suizid muss man viel wissen, um richtig zu handeln“, sagt Friesenecker. Zeilingers Umfrage unter Pflegekräften veranschaulicht die kollektive Überforderung. „Am unklarsten ist Pflegekräften, wie sie reagieren sollen, wenn ein Patient oder eine Patientin sie auf den assistierten Suizid anspricht. Da hilft es auch nicht, den Gesetzestext zu kennen. Wie ist das Prozedere, wohin gehe ich? Beeinflusse ich die Patientin, wenn ich sie informiere? Da gibt es viel Unsicherheit“, sagt die Psychologin. Kaum Daten Eine weiterer Kritikpunkt betrifft die lückenhafte Datenlage zum assistierten Suizid. Konkrete Daten und Fakten, die über die reine Anzahl an Sterbeverfügungen hinausgehen, basieren aktuell auf freiwilligen Meldungen an die Hospizbewegung sowie auf Schätzungen und Anekdoten. In den Niederlanden gebe es detaillierte jährliche Berichte mit nachvollziehbaren Zahlen, sagt die Anästhesistin Friesenecker: „Und wir fischen derzeit in Österreich zahlenmäßig im Dunkeln. Es ist eigentlich unabdingbar, dass der österreichische Staat, der das Sterbeverfügungsgesetz am 1. Jänner 2022 in Kraft treten ließ, sich auch zeitnah um eine ordnungsgemäße Dokumentation und Evaluierung kümmern sollte.“ Auch der Internist Unseld wünscht sich verlässliche und umfassende Daten. „Ich bekomme von vielen Palliativteams die Rückmeldung, dass die assistierten Suizide relativ gut und stressfrei ablaufen“, erzählt er. Aber er würde sich dennoch wünschen, dass jemand Geld in die Hand nimmt, um den Prozess zu strukturieren und zu evaluieren. „ Der Gesetzgeber hat klar gesagt, dass der assistierte Suizid kein ärztlicher oder staatlicher Akt ist, sondern ein privater. “ Sara Plimon-Rohm, Gesundheitsministerium „ Es ist akzeptabel, dass Menschen nicht möchten, dass es über ihren Sterbevorgang Aufzeichnungen gibt, nicht einmal in einer allgemeinen Das Warum ist irrelevant Ein besonderes Reizwort ist die „Motivforschung“. Manche hätten gerne eine Untersuchung der Gründe, aus denen sich Menschen für den assistierten Suizid entscheiden. Doch einige Beteiligte befürchten, dass Kritiker des assistierten Suizids diese Ergebnisse instrumentalisieren könnten. Zu den Skeptikern gegenüber dem geplanten Sterben zählen Vertreter diverser katholischer Einrichtungen. Sie betonen, ihren Fokus nach wie vor auf Palliativ- und Hospizarbeit zu legen. Aktuell hält sich der Staat heraus. „Wir können keine individuelle Gewissenserforschung betreiben. Das aktuelle Sterbeverfügungsgesetz enthält mehrere Voraussetzungen, die sicherstellen sollen, dass die Entscheidung für den assistierten Suizid eine freie und autonome ist“, bekräftigt Sara Plimon-Rohm vom Gesundheitsministerium. Andere empfinden die Erforschung der Suizidmotive als übergriffig. „Ich bin offen dafür, über die Motive zu sprechen“, sagt etwa Christian Lagger, Geschäftsführer des Krankenhauses Statistik. “ Christian Lagger, Krankenhaus der Elisabethinen der Elisabethinen in Graz. „Aber ich glaube auch, dass es akzeptabel ist, dass Menschen sagen, dass sie nicht möchten, dass es über ihren Sterbevorgang Aufzeichnungen gibt, nicht einmal in einer allgemeinen Statistik.“ Privat oder unterversorgt? Eine weitere Debatte gibt es rund um den „privaten Rahmen“, den das Gesetz für die Ausführung des assistierten Suizids vorsieht. „Der Gesetzgeber hat klar gesagt, dass der assistierte Suizid kein ärztlicher oder staatlicher Akt ist, sondern ein privater“, erklärt Plimon-Rohm. Barbara Friesenecker sieht genau das kritisch. „Der Gesetzgeber in Österreich will, dass der assistierte Suizid im privaten Rahmen stattfindet, und wünscht damit keine Institutionalisierung. Das macht es aber für sterbewillige Personen und deren Angehörige durchaus schwierig, weil sie sich dann in der Situation alleingelassen fühlen, was besonders bei einem komplizierten Verlauf sehr belastend sein kann“, so die Medizinerin. Das Sterbeverfügungsgesetz verpflichtet weder natürliche noch juristische Personen, beim Suizid Hilfe zu leisten. Es steht jeder Ärztin, jedem Pfleger, jedem Angehörigen und jeder Organisation frei, nach ihrem Gewissen zu entscheiden, ob sie einen sterbewilligen Menschen begleiten möchten oder nicht. Spannungen ergeben sich allerdings in den Pflegeheimen, die einerseits häufig in katholischer Trägerschaft sind und andererseits das Zuhause ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Einige dieser Heime stehen dem assistierten Suizid grundsätzlich kritisch gegenüber und untersagen diesen teilweise per Hausordnung, wie Profil berichtete. „Im Pflegeheim gibt es einen privaten Bereich. In kirchlichen Einrichtungen gibt es an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Erwartung, zum Thema des assistierten Suizids zu beraten oder zu begleiten. Das ist auch ein Mehrwert, dass sie bei uns wissen, dass sie nicht dazu angehalten werden“, sagt Peter Bohynik, Leiter der Arge Ordensspitäler. Er stellt klar: „Als kirchliche Einrichtung sagen wir Nein zum assistierten Suizid, aber Ja zur Begleitung. Es ist unsere Verantwortung, Räume zu schaffen, wo die Erwartungshaltung, dass jemand den assistierten Suizid in Anspruch nimmt, gar nicht entstehen kann.“ Auch Christian Lagger, Geschäftsführer des Krankenhauses der Elisabethinen in Graz, unterstreicht seinen „tiefen Respekt vor den Entscheidungen von Menschen“. Er verurteile sterbewillige Menschen nicht, aber wolle auch Alternativen aufzeigen: „So wie wir die Einzelentscheidungen von Menschen respektieren, so bitten wir auch um Verständnis für die Identität eines Ordensspitals.“ Michael Kierein vom Gesundheitsministerium findet es allerdings bedenklich, sollten Menschen in manchen Pflegeheimen das Gefühl haben, dass sie über den assistierten Suizid „nicht reden dürften“. Wie kirchliche Vertreter wünschen sich auch Mediziner, Pflegekräfte und Forscher mehr Ressourcen für die Unterstützung von Menschen am Ende ihres Lebens. Unseld sagt, dass sich Österreich stark auf Akutversorgung spezialisiert habe, es im chronischen Bereich aber Versorgungslücken gebe. „Ihre Tante hatte einen Schlaganfall, morgen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen. Sie sind aber voll berufstätig und haben drei Kinder. Trotzdem wird die Tante mit Ihnen nach Hause geschickt. Dann beginnt ihr Spießrutenlauf mit den Versicherungen. Es passiert jeden Tag in Österreich, dass Patientinnen und Patienten in ein familiäres Setting entlassen werden, wo niemand darauf vorbereitet ist“, erzählt der Internist. Die Psychologin Zeilinger wünscht sich Investitionen in die psychosoziale Versorgung. Außerdem sei es wichtig, mit Lebenspartnern oder der Familie darüber zu sprechen, wie man sterben möchte und welche lebensverlängernden Maßnahmen man will. Im besten Fall setzt man eine Patientenverfügung auf. Lesen Sie auch „Palliativmedizin: Das Sterben auf Ebene 17“ von Doris Helmberger (25.September 2014) auf furche.at. „ Am unklarsten ist Pflegekräften, wie sie reagieren sollen, wenn ein Patient oder eine Patientin sie auf den assistierten Suizid anspricht. Da hilft es auch nicht, den Gesetzestext zu kennen. “ Elisabeth Zeilinger, Psychologin Alle Beteiligten sind sich einig, dass ein Informationsdefizit rund um Palliativ- und Hospizangebote herrscht. Jahrhundertelang hätten weiblich sozialisierte Familienangehörige diese Aufgabe verrichtet – meist unbezahlt und ungeschult, erklärt Plimon- Rohm. „Wir verteilen die Verantwortung zu selten auf die breite Masse auf“, sagt auch Internist Unseld. „Ich habe kein Problem mit jemandem, der sagt, ich merke für mich, ich will dieses Leben nicht mehr, ich will da jetzt Schluss machen. Aber wir als Gesellschaft, glaube ich, hätten schon gern für uns das Gefühl, dass wir wissen, dass niemand diese Entscheidung trifft, einfach weil er sich alleingelassen fühlt.“ „ In den Niederlanden gibt es detaillierte jährliche Berichte mit nachvollziehbaren Zahlen. Und wir fischen derzeit in Österreich zahlenmäßig im Dunkeln. “ Barbara Friesenecker, Anästhesistin und Palliativmedizinerin RECHTLICHE LAGE Der assistierte Suizid in Österreich Sollten Sie sich in einer ausweg losen Situation sehen, finden Sie Hilfe unter www.suizidpraevention.at sowie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge unter der Nummer 142. Voraussetzung ist eine unheilbare, zum Tod führende Krankheit oder eine schwere, dauerhafte Erkrankung mit anhaltenden und stark beeinträchtigenden Symptomen. Zwei Ärzte, zumindest einer mit palliativmedizinischer Qualifikation, klären den sterbewilligen Menschen auf und stellen seine Entscheidungsfähigkeit fest. Bei psychiatrischen Erkrankungen begutachtet zusätzlich ein Facharzt oder ein Psychologe. Zwölf Wochen später kann ein Notar die für ein Jahr gültige Sterbeverfügung eintragen. In schweren Fällen wird die Wartezeit verkürzt. Suizidhilfeleistungen dürfen nicht beworben werden, Aufklärung und Beratung sind aber explizit erlaubt. (ms) Mit „Justitias Wille – Leben in der Waagschale“ ist den Journalistinnen Paulina Krasa und Laura Wohlers in der dicht gedrängten Podcastwelt ein Novum gelungen: Sie berichten über einen aktuellen Strafprozess, den das Landgericht Berlin im Februar 2024 verhandelt: Angeklagt ist der Arzt Christoph Turowski, der in seiner Pension als Suizidhelfer tätig ist. Er hat bereits einigen Menschen beim Suizid assistiert, nun auch einer 37-jährigen Studentin, der er im Juli 2021 ein Medikament zur Selbsttötung aushändigt. Sie leide seit Jahren unter schweren Depressionen. In Deutschland, wo es für den assistierten Suizid keine so strengen rechtlichen Vorgaben gibt wie in Österreich, kann der Mediziner Turowski, der kein Psychiater ist, die junge Frau für entscheidungsfähig erklären und ihr das Präparat aushändigen. In zehn Folgen berichten Krasa und Wohlers aus dem Verhandlungssaal, sprechen mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Recht, Medizin sowie mit Betroffenen und Angehörigen. Und sie geben Einblicke in ihre persönlichen Haltungen zum assistierten Suizid, die sich – aufgrund familiärer Erfahrungen – stark unterscheiden. Umfassend recherchiert und spannend inszeniert liefert „Justitias Wille“ bemerkenswerte Hintergrundinformationen und behandelt das schwierige Thema mit Sorgfalt und Sensibilität. Justitias Wille – Leben in der Waagschale Partner in Crime & Studio Bummens, kostenlos überall, wo es Podcasts gibt Lesen Sie schon FURCHE-Newsletter? Ihre ausgewählten Lieblingsthemen ab sofort täglich in Ihrer Mailbox. Jetzt anmelden: furche.at/newsletter Jetzt neu: tägliche Ressort- Newsletter Journalismus mit Sinn.
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