DIE FURCHE · 42 4 Das Thema der Woche Allmächtig? 17. Oktober 2024 Wächter der Republik In Zeiten, wo in Europa und der Welt Systemdebatten über die Ausrichtung der Demokratie vom Zaun gebrochen werden, kommt auch dem Amt des Nationalratspräsidenten mehr und mehr Bedeutung zu. Von Wolfgang Machreich Alle Vorbehalte gegen einen FPÖ-Abgeordneten als Ersten Nationalratspräsidenten gründen in diesem Satz: „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist.“ Ironie der Parteigeschichte, dass derjenige, der diese Ankündigung im Bundespräsidentenwahlkampf 2016 machte, heute von einer Mehrheit der Abgeordneten als Herr im Hohen Haus wohlgelitten wäre. Erstens weil Norbert Hofer als Dritter Nationalratspräsident seit 2019 keinen Anlass zum Wundern gab. Zweitens scheint seine Achse zu FPÖ-Parteichef Herbert Kickl wenn nicht gebrochen, so zumindest verbogen zu sein. Und je gespannter sein Verhältnis zu Kickl, desto entspannter die Sicht der Anti-Kickls auf Hofer. Denn das wichtigste Kriterium für das Amt des Nationalratspräsidenten ist Vertrauen. „Onkel Salomon“, der Spitzname für Nationalratspräsident Heinz Fischer, ist das größte Kompliment, das man der Frau, dem Mann in der Funktion machen kann. Kein Salzstreuer „Warum kann Nationalratspräsident Sobotka nicht abgewählt werden?“, fragte Stefan Brocza am 6. Dezember 2023; nachzulesen unter furche.at. Laut Wahlergebnis und den bisherigen Usancen steht das Amt des Ersten Nationalratspräsidenten der FPÖ zu. Sind die dagegen vorgebrachten Bedenken berechtigt? Ein Rundruf. Wundern, was alles möglich ist „ Den Nationalratspräsidenten nicht abwählen zu können, hat Sinn. Wir hatten in unserer Geschichte die Ausschaltung des Parlaments, das wollen wir nie wieder haben. “ Stefan Schennach, SPÖ Bundesrat Foto: Parlamentsdirektion / Michael Buchner ÖVP-Nationalratspräsident Andreas Khol würdigte Fischer in der FURCHE, dieser sei „berühmt geworden für seine vorsichtigen Stellungnahmen, die oft erst nach sorgfältigster Untersuchung eine Spur Salz erkennen ließen“. Genau darum geht es. Der Nationalratspräsident ist kein Salzstreuer, soll keine demokratische Debatten würzen, sondern darauf achten, dass diese köcheln, aber nie überkochen. Oder, wie es Fischer im FURCHE-Interview beschrieben hat, dass in „Situationen der Emotionalität mit Augenmaß und Objektivität Vorsitz geführt wird, damit die Dinge nicht eskalieren“. Dabei hatte Fischer „die sehr sensiblen politischen Phasen“ der schwarz-blauen Koalition zwischen 2000 und 2002 vor Augen. Dritter Nationalratspräsident war damals der frühere ÖVP-Verteidigungsminister Werner Fasslabend. Gefragt, ob er jetzt die Bedenken gegen einen FPÖ-Nationalratspräsidenten teile, antwortet er mit „Nein“. Der Präsident sei „der Herr des Hauses und besitzt als solcher weitgehende Befugnisse“, sagt Fasslabend. Gleichzeitig habe sich aber der Konsens in der Präsidiale als zentrales Element parlamentarischer Führung eingebürgert, „über den sich kein Präsident dauerhaft hinwegsetzen kann“. Für eine Frontstellung gegenüber den anderen Präsidenten und Klubobleuten „bräuchte er eine Absolute“, ist Fasslabend überzeugt. „Ansonsten bekommt er einen Aufstand im Haus, und der nützt weder ihm noch seiner Partei.“ Der Innsbrucker Politikwissenschafter Ferdinand Karlhofer beschreibt die Macht des Nationalratspräsidenten „eher als eine Sperr- oder Blockadekompetenz“. Er verweist auf den scheidenden Präsidenten Wolfgang Sobotka (vgl. Seiten 2–3), „Stichwort Untersuchungsausschüsse, bei denen er gezeigt hat, dass es möglich ist, in einer Weise Regie zu führen, die gelinde gesagt problematisch sein kann“. Das Beispiel gibt laut Karlhofer eine Vorstellung davon, dass man in diesem Amt, „das tatsächlich sehr einflussreich ist, mit gezieltem Vorgehen und obstruktiver Absicht entsprechenden Schaden anrichten kann“. Im Gefolge der Kritik an Sobotkas Vorsitzführung in den U-Ausschüssen wurde die Frage nach dessen Abwahl thematisiert – und schubladisiert, denn diese Möglichkeit gibt es nicht. „Da ist Österreich einmalig“, sagt Karlhofer, „wenn der Nationalratspräsident nicht schwerste Verfehlungen begeht, die sogar strafrechtlich relevant sein müssten, dann ist er aus seinem Amt nicht entfernbar.“ Der Grund für dieses „Paradox, dass ein von einem Parlament gewählter Präsident von diesem nicht abgewählt werden kann“, liegt für Karlhofer in den Ereignissen rund um die Ausschaltung des Parlaments im Jahr 1933. In der vergangenen Legislatur brachte die FPÖ einen Antrag ein, der die Abberufung des Präsidenten durch Beschluss des Nationalrates regeln sollte. Stefan Brocza, Experte für Europarecht und internationale Beziehungen, verwies vor einem Jahr im FURCHE- Gastkommentar auf dieses window of opportunity und sagte „großen Katzenjammer“ für den Fall der FPÖ auf Platz eins vo raus. „All jene, die heute noch auf die Unabsetzbarkeit des Nationalratspräsidenten pochen, werden urplötzlich ihre Bedenken äußern gegenüber einem allfälligen FPÖ-Nationalratspräsidenten.“ Schräges Licht auf Österreich Stefan Schennach teilt diese Bedenken, von einer Änderung der Geschäftsordnung hält der SPÖ- Bundesrat trotzdem nichts: „Den Präsidenten nicht abwählen zu können, hat Sinn. Wir hatten in unserer Geschichte die Ausschaltung des Parlaments, das wollen wir nie wieder haben.“ Bei Verfehlungen des Präsidenten setzt Schennach auf die Öffentlichkeit, „die Position bezieht und Druck ausübt“. Schennach erinnert an 2005, als der Kärntner BZÖ-Abgeordnete Siegfried Kampl gesetzmäßig an der Reihe für das Amt des Bundesratspräsidenten war. Jener Kampl, der Wehrmachtsdeserteure als „Kameradenmörder“ bezeichnete. „Der Druck auf das Land Kärnten war so groß“, sagt Schennach, dass eine Gesetzesänderung durchgeführt und Kampl verhindert wurde. Schennach weiß auch noch vom „regelrechten Stellungskrieg“ zwischen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und dem Freiheitlichen Martin Graf. Dieser sei als Dritter Präsident mit protokollarischen Ehren zu deutschnationalen Splittergruppen ins Ausland gereist, so Schennach: „Hätte es keine Prammer gegeben, die auf Schadensminimierung achtete, wäre da ziemlich schräges Licht auf Österreich gefallen.“ Ein solches fürchtet Schennach auch nun bei einem FPÖ-Nationalratspräsidenten. Ein Parlamentspräsident unterhalte viele Kontakte ins Ausland, sagt er, „da ist immer die Frage, welchen Spin er dort verbreitet“. Die gleiche Sorge hegt Schennach über Veranstaltungen „mit einer extrem rechten Schlagseite“ im Hohen Haus: „Wenn Identitäre auch noch ein parlamentarisches Sprachrohr bekommen, schrecklich!“ Wächterfunktion gegen Chaos Als „Wächterfunktion, damit die parlamentarisch repräsentative Demokratie und die Kultur drumherum eingehalten werden“, beschreibt Friedhelm Frischenschlager das Amt des Präsidenten. Frischenschlager war seit den 1970er Jahren FPÖ-Abgeordneter, ab 1983 in der rot-blauen Koalition Verteidigungsminister und in den 1990ern Mitgründer und Abgeordneter des Liberalen Forums. Die Usance, dass die stimmenstärkste Partei den Präsidenten stellt, findet er richtig. Gleichzeitig hält er einen Anspruch darauf für falsch. „Hier geht es immer um die konkrete Person, und an diese sind strenge Kriterien anzulegen“, sagt Frischenschlager. An erster Stelle nennt er, dass die Kandidatin, der Kandidat „bedingungslos zur parlamentarisch-repräsentativen Demokratie steht“. Die Möglichkeit einer Abwahl des Präsidenten lehnt auch Frischenschlager ab. Stattdessen sollen die laut Geschäftsordnung möglichen Anfragen an den Präsidenten im Plenum debattiert werden können; das könnte den öffentlichen Druck erhöhen, den Machtmissbrauch hintanhalten. Um die von Fasslabend betonte Rolle der Präsidiale zu stärken, schlägt Frischenschlager vor, deren Einberufung auch als Recht des Zweiten und Dritten Präsidenten zu verankern. Alle diese Maßnahmen zielen für ihn darauf, auf chaotische Zustände vorbereitet zu sein. Wenn zum Beispiel eine Partei eine Systemdebatte vom Zaun bricht, wie es die FPÖ Mitte der 1990er Jahre mit ihrer Kampagne für die sogenannte Dritte Republik probiert hat. „Deswegen ist es wichtig“, sagt Frischenschlager, „dass wir die Diskussion um das Amt des Präsidenten bis zum 24. Oktober führen – damit wir vorbereitet sind, wenn die Zeiten einmal nicht so kommod verlaufen, wie das jetzt noch der Fall ist.“
DIE FURCHE · 42 17. Oktober 2024 Das Thema der Woche Allmächtig? 5 Gewinnen die Republikaner die Wahlen, dann droht ein Zusammenbruch der amerikanischen Verfassungskonventionen, sagt William Partlett, Rechtswissenschafter an der University of Melbourne. Über die politische Erosion, die von Einzelpersonen ausgelöst werden kann. „Trump will Diktator sein“ Das Gespräch führte Barbara Barkhausen Es ist die sogenannte Strongman- Politik, die der australische Autor William Partlett in seinem international vielbeachteten Buch „Why the Russian Consti tution Matters“ intensiv beleuchtet. So zeigt er zunächst am Beispiel Russlands auf , wie es Wladimir Putin mit einem Personenkult gelungen ist, demokratische Strukturen Schritt für Schritt auszuschalten. Ein Schicksal, so Parlett, das auch den USA bevorstehen könnte – falls Donald Trump (vgl. Seite 20) erneut zum Präsidenten gewählt würde. DIE FURCHE: Herr Partlett, wie lässt sich der Regierungsstil eines „strongman“ beschreiben, und inwiefern könnte Donald Trump in einer zweiten Amtszeit diesen tatsächlich umsetzen? William Partlett: Die strongman governance hat sich in den vergangenen zwei, drei Jahrzehnten, insbesondere in jüngster Zeit, erheblich weiterentwickelt. Früher ging es darum, durch Gewalt oder Einschüchterung zu herrschen. Heute geht es immer häufiger um die Manipulation verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen. Trumps Vision von einer Neugestaltung der amerikanischen Verfassungsordnung beinhaltet etwa die Zentralisierung der Macht innerhalb der Exekutive, insbesondere über unabhängige Behörden wie das Justizministerium und das FBI. Ein Hauptargument ist, dass ein demokratisch gewählter strongman die Autorität haben muss, verschiedene Institutionen zu dominieren – „um die Demokratie zu stärken“. DIE FURCHE: Wie funktioniert diese Zentralisierung der Macht in der Praxis? Partlett: Wenn ein breites Spektrum an Institutionen der Exekutive untergeordnet ist, dann wird deren Einfluss auf die Legislative und die Judikative ausgedehnt. Das macht man etwa, indem man Schlüsselpositionen mit Verbündeten besetzt, die Gerichte manipuliert. Diese Aktionen haben das Ziel, die volle Kontrolle über die politische Macht auszuüben. BLICK VON AUSSEN William Partlett zur Regierungsbildung in Österreich Foto: APA / AFP / Caitlin O‘Hara DIE FURCHE: Wo konnte sich diese „strongman governance“ bereits durchsetzen? Partlett: Russland unter Wladimir Putin ist das wohl prominenteste Beispiel für diese Politik. Putin nutzte effektiv die russische Verfassung von 1993, um die Autorität im Präsidentenamt zu zentralisieren. Durch die Kontrolle der Justiz durch Ernennungsbefugnisse, die Beeinflussung des Parteiensystems und die Manipulation von Wahlprozessen hat Putin seine Dominanz über praktisch alle staatlichen Institutionen gesichert. Er erwirkte sogar Verfassungsänderungen, die ihm die Kontrolle über das gesetzgebende Oberhaus verschafften und so seine Macht weiter festigten. Er hat seine Autorität über die Präsidialverwaltung genutzt, um das Parteiensystem zu kontrollieren, indem er Scheinparteien gegründet hat, die seine Macht unterstützen sollen. Er hat seine Macht über Institutionen wie die Wahlkommission genutzt, um sicherzustellen, dass er seine Gegner bei Wahlen ausschalten oder disqualifizieren kann. Er hat seine Autorität gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Medien genutzt. Seine Rechtfertigung besteht darin, dass er den Willen des russischen Volkes vertritt, eine Begründung, die immer weniger überzeugend ist. „Falls die FPÖ und ihr Vorsitzender Herbert Kickl tatsächlich an die Macht kommen, dürfte das zu einer Zentralisierung der Macht nach ungarischem Vorbild führen. Insbesondere wird die FPÖ versuchen, Verfassungsänderungen vorzunehmen, um die Kontrolle ihrer Macht durch Institutionen wie Gerichte – sowohl in Österreich als auch auf EU-Ebene – zu schwächen. Sie wird auch versuchen, Verfassungsänderungen vorzunehmen, die ihre Macht über wichtige öffentliche Institutionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den ORF, stärken.“ (bb) DIE FURCHE: In Ihrem Buch „Why the Russian Constitution Matters“ bezeichnen Sie dies als „dunkle Künste der Verfassung“ oder auf Englisch „constitutional dark arts“. Was bedeutet das genau? Partlett: Dieser Begriff bezieht sich auf die Strategien, mit denen Führungskräfte argumentieren, dass die Konsolidierung der Macht innerhalb eines offiziell Gewählten von Natur aus demokratischer sei. Sie behaupten, dass sie das Volk besser vertreten könnten, wenn der Anführer mehr Autorität habe. Diese Logik kann jedoch irreführend sein, da sie häufig zu autoritären Praktiken unter dem Deckmantel der Demokratie führt. Ein weiteres Beispiel für die „dunklen Künste der Verfassung“ ist die Regierung von Viktor Orbán in Ungarn, dessen Verfassungsänderung die Macht der Gerichte reduziert und die Macht des gewählten Anführers über die Medien gestärkt hat. „ Bei den Geheimdiensten wie dem FBI könnte die Loyalität gegenüber dem Präsidenten mehr zählen als die Unparteilichkeit. “ DIE FURCHE: Welches Worst-Case-Szenario befürchten Sie in den USA? Partlett: In den Vereinigten Staaten skizziert die „Strategie 2025“ der Heritage Foundation einen Plan zur Durchsetzung der präsidialen Kontrolle über das Justizministerium. Historisch gesehen hat das Justizministerium unabhängig agiert, aber unter einer Trump-Präsidentschaft könnte diese Unabhängigkeit untergraben werden. Das Konzept einer „einheitlichen Exekutive“, bei der alle Institutionen der Exekutive direkt dem Präsidenten unterstehen, würde einen bedeutenden Wandel in der amerikanischen politischen Landschaft bedeuten. Trump hat deutlich gemacht, dass er die Staatsanwälte anweisen würde, politische Gegner ins Visier zu nehmen, was eine ernsthafte Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz darstellen würde und zu einer Politisierung der Strafverfolgung führen könnte. Dies spiegelt Praktiken wider, die wir in autoritäreren Regimen gesehen haben, in denen der Präsident die direkte Kontrolle über die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft ausübt. Lesen Sie Vedran Džihićs Text über unmenschliche Untiefen und darüber, wie sich Demokratien dagegen zu Wehr setzen (21.8.2024). Donald Trump macht keinen Hehl daraus, dass er ein Anhänger der strongman governance ist. Experte Partlett weist darauf hin, dass es die Aussicht auf Macht und Rache ist, die Trump antreibt. DIE FURCHE: Ist es realistisch zu glauben, dass so etwas wie eine „strongman governance“ in den USA tatsächlich passieren könnte? Würde dies nicht eine Änderung der Verfassung nach sich ziehen? Partlett: Ja, es ist realistisch und bedarf nicht unbedingt der Zustimmung des Kongresses. Worüber wir hier sprechen, ist der mögliche Zusammenbruch oder die Missachtung von Verfassungskonventionen – weitgehend ungeschriebene Regeln, die seit Jahrhunderten die Unabhängigkeit von Institutionen wie dem Justizministerium regeln. Obwohl es wahrscheinlich politische Gegenreaktionen und Kritik geben würde, könnte es für Gerichte schwierig sein, effektiv einzugreifen. Personen wie Trump missachten diese Konventionen oft und suchen nach Verbündeten, die bereit sind, ihnen beim Abbau dieser Normen zu helfen. DIE FURCHE: Warum ist es in Trumps erster Amtszeit nicht so weit gekommen? Partlett: Während seiner ersten Amtszeit leisteten Schlüsselfiguren wie der frühere FBI-Direktor James Comey oder die ehemaligen Generalstaatsanwälte Jeff Sessions und Bill Barr weitgehend Widerstand gegen seine Versuche, diese Konventionen zu untergraben. Ich glaube jedoch, dass er in einer möglichen zweiten Amtszeit Personen finden könnte, die seine Missachtung dieser Normen teilen. Wenn es ihm gelingt, sich mit Gleichgesinnten zu umgeben, könnte es zu erheblichen Änderungen kommen, die die Unabhängigkeit dieser Institutionen untergraben, was eine echte Bedrohung für die Gewaltenteilung innerhalb der Exekutive darstellt. Während Trump sich möglicherweise von bestimmten kontroversen Aspekten der „Strategie 2025“ – wie etwa Aussagen zur Abtreibung – distanzieren möchte, setzt er sich weiterhin für die Festigung der Macht FORTSETZUNG AUF DER NÄCHSTEN SEITE
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