DIE FURCHE · 7 8 Wirtschaft 16. Februar 2023 Die Euros anderer lassen sich leichter ausgeben. So verhält es sich auch beim Steuergeld. Daher bräuchte es für Bund, Länder und Gemeinden mehr Rechtfertigungsdruck, meint Margit Schratzenstaller. Von Margit Schratzenstaller Ende 2023 läuft der aktuelle Finanzausgleich in Österreich aus. Was bedeutet das? Bund, Länder und Gemeinden müssen sich darauf einigen, wer was warum bekommt – und vor allem wie viel. Seit Dezember des vergangenen Jahres laufen die Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern, der Großteil der Öffentlichkeit schenkt ihnen allerdings wenig Aufmerksamkeit. Kein Wunder! Die finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften sind komplex, intransparent und nicht einmal alle Expert(inn)en durchschauen dieses Geflecht. Trotzdem sollte sich die Öffentlichkeit durchaus für die Ausgestaltung des Finanzausgleichs ab 2024 interessieren. Dieser regelt schließlich die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den föderalen Ebenen. Dabei ist viel Geld im Spiel: Im Budget für 2023 wird mit Steuereinnahmen des Bundes von 108 Milliarden Euro gerechnet. Davon werden 13,5 Milliarden Euro an die Gemeinden und 19,7 Milliarden Euro an die Bundesländer in Form von Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben – beispielsweise Einkommensteuer oder Umsatzsteuer – weitergeleitet. Weiter erheben Bundesländer und Gemeinden eigene Abgaben. Bei den Bundesländern sind die Einnahmen hieraus gering. Die Gemeinden haben mit der Kommunalabgabe und der Grundsteuer sowie den Gebühren etwas ergiebigere eigene Einnahmenquellen. Wohlstand und Daseinsfürsorge Hinzu kommen Zuschüsse des Bundes in Milliardenhöhe an die Bundesländer und die Gemeinden, um die Erfüllung von deren Aufgaben zu unterstützen. Was diese Aufgaben sind? Etwa die Transfers für die Krankenanstaltenfinanzierung, den Pflegefonds, den Ausbau der Kinderbetreuung sowie für die Landeslehrerinnen und -lehrer – allesamt Causen, die so gut wie jeden Österreicher, jede Österreicherin unmittelbar betreffen. Auch zwischen Ländern und Gemeinden existieren monetäre Wechselbeziehungen (etwa Finanzierungsbeiträge für die Landeskrankenanstalten oder Betreuungseinrichtungen). Lesen Sie hierzu Katharina Tiwalds Plädoyer „Kinderrechte: Einsatz, Zuneigung, Steuergeld!“ (17.11.2021) auf furche.at. Beim Wort „Finanzausgleich“ schalten viele Menschen auf Durchzug. Ein gravierender Fehler. Schließlich geht es um die Verteilung von Steuergeld. Ein Appell. Ohne Reform wird es eng Der Sukkus: Beim Finanzausgleich geht es um die Finanzierung unserer Daseinsvorsorge und den künftigen Wohlstand des Landes. Daher ist es für die Öffentlichkeit von größtem Interesse, wie die Verteilung dieser umfangreichen Mittel zwischen den föderalen Ebenen und ihre Verwendung ab 2024 geregelt wird. Mittelfristig sind die budgetären Herausforderungen auf allen föderalen Ebenen groß: Es gibt eine starke Ausgabendynamik in demografiesensiblen Bereichen. Stichwort Gesundheit und Pflege. Gleichzeitig bedarf es aber massiver Investitionen in den Klimaschutz, in Integration, Elementarbildung, schulische Nachmittagsbetreuung. „ Werden heimische Steuergelder so eingesetzt, dass fundamentale Lebensbereiche gewissenhaft abgedeckt werden? Viele Expertinnen und Experten bezweifeln das. “ Foto: iStock/photoschmidt Werden heimische Steuergelder so eingesetzt, dass diese fundamentalen Lebensbereiche gewissenhaft abgedeckt werden? Viele Expert(inn)en bezweifeln genau das, mahnen an, dass es an Effizienz fehle. Zudem herrscht Einigkeit, dass es strukturelle Reformen braucht – und in welche Stoßrichtung diese gehen sollen. Ein wichtiger Grundsatz ist hier etwa die stärkere Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung: Jene gebietskörperschaftliche Ebene, die eine Aufgabe erfüllt, sollte auch für die Mittelaufbringung verantwortlich sein. In Österreich wird gegen diesen Grundsatz vor allem auf der Ebene der Länder verstoßen, die nur sehr geringe eigene Einnahmen haben und sich vorwiegend aus Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie Transfers anderer föderaler Ebenen finanzieren. Aber auch die finanzielle Autonomie der Gemeindeebene ist ausbaufähig. Die Tatsache, dass sich für Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam Aufgaben stellen (etwa die Bildungsverwaltung, der Gesundheitssektor oder das Fördersystem) führt darüber hinaus einerseits zu Doppelgleisigkeiten, andererseits zu nur schwer durchschaubaren und steuerbaren Transferverflechtungen. Diese Mandate zu entwirren, tut daher dringend Not und wurde aus diesem Grund auch im Regierungsprogramm vereinbart. Es gilt, bestimmte Posten möglichst eindeutig jener föderalen Ebene zuzuordnen, die zur Aufgabenerfüllung am besten geeignet ist. Gemeinsame Zuständigkeiten – so wie das gegenwärtig viel zu oft der Fall ist – sollten ganz vermieden werden. Diese geforderte Aufgabenentflechtung würde eine entsprechende Entflechtung der Transfers bedingen sowie die Transparenz und Steuerbarkeit der Finanzbeziehungen erhöhen. Ein wesentliches Reformelement ist daneben die Erhöhung der Autonomie von Ländern und Gemeinden. Um die Verbindung zwischen Ausgaben und Einnahmen zu stärken, brauchen Bundesländer wie Gemeinden mehr eigene Abgabeneinnahmen – aus Gründen der Selbstoptimierung. Denn wenn die nachgeordneten Gebietskörperschaften einen größeren Teil ihrer Ausgaben durch eigene Abgaben finanzieren und sich vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern stärker für die Mittelverwendung verantworten müssen, dürfte das ein Anreiz sein, mit den Steuergeldern sparsamer umzugehen. So könnten etwa bestimmte Abgaben vom Bund auf die Länder verschoben werden – oft wird in diesem Zusammenhang die motorbezogene Versicherungssteuer genannt. Denkbar wären auch Zuschlagsmodelle, die den Ländern einen zusätzlichen Zuschlag auf ertragreiche Steuern – beispielsweise die Einkommensteuer – erlauben. Und auf der Gemeindeebene ist eine zentrale Reformkandidatin die Grundsteuer: Seit Jahrzehnten verliert sie aufgrund der veralteten Einheitswerte, die der Besteuerung zugrunde liegen, an Gewicht. Eine Reform des Bewertungsverfahrens ist längst überfällig, um die Einnahmen aus der Grundsteuer deutlich zu erhöhen. Citymaut als Option Überhaupt sollte der Finanzausgleich – anders als bisher – als unverzichtbarer Hebel zur Erreichung der österreichischen Klima- und Umweltziele begriffen werden. Dazu gehört die Einführung einer ebenenübergreifenden Klima-Governance. Bund, Länder und Gemeinden sollten gemeinsam wichtige klimapolitische Vorhaben angehen: etwa die Umsetzung der dringend erforderlichen grünen Investitionen oder der Abbau ökologisch kontraproduktiver Subventionen. Auch „grüne“ kommunale Abgaben sollten geprüft werden. Sie würden nicht nur die Abgabenautonomie der Gemeinden ausweiten. Sie könnten darüber hinaus – wie etwa eine Citymaut oder Verkehrserregerabgaben – lokale Umweltprobleme adressieren und zu einer weiteren Ökologisierung des Abgabensystems beitragen. In puncto Finanzausgleich bedeutete das einen weiteren Meilenstein. Unter diesen Aspekten sollte man als Bürger(in) doch genauer hinhören, wenn in den kommenden Monaten vom Ende des aktuellen Finanzausgleichs die Rede ist. Sind doch bei den Finanzausgleichsvereinbarungen der letzten beiden Jahrzehnte große Strukturreformen ausgeblieben. Versäumt wurde eine Bundesstaatsreform mit einer umfassenden Aufgabenbereinigung sowie die Vorbereitung einer Grundsteuerreform. Dass dies diesmal umgesetzt wird, bleibt wohl Wunschdenken. Die Zeit läuft schon jetzt davon. Dennoch sollten, soweit möglich, auch strukturelle Akzente im kommenden Finanzausgleichspakt umgesetzt und nach dessen Abschluss große Reformvorhaben weiter vorangetrieben werden. Angesichts der mit erheblichen Finanzierungsbedarfen einhergehenden großen gesellschaftlichen Herausforderungen ist der bestehende Finanzausgleich nämlich auf Dauer nicht leistbar. Bleiben die großen Strukturreformen aus, wird es mit der Finanzierung von Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, erneuerbare Energien, Digitalisierung sowie schulische Aus- und Weiterbildung eng. Die Autorin ist Expertin für Öffentliche Finanzen und Ökonomin am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO).
DIE FURCHE · 7 16. Februar 2023 Religion/Gesellschaft 9 „Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt!“, heißt es in einem der Flugblätter der „Weißen Rose“. Dieser Aufruf bleibt auch für heute bedeutend. Zum 80. Todestag von Sophie Scholl. Absage an die Opferideologie Sophie Scholl Die Münchener Philosophiestudentin wurde aufgrund ihres Engagements in der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ gemeinsam mit ihrem Bruder Hans Scholl und Christoph Probst am 22. Februar 1943 zum Tod verurteilt und am Tag darauf hingerichtet. Von Wolfgang Palaver Vor 80 Jahren, am 22. Februar 1943, wurde die 21-jährige Studentin Sophie Scholl gemeinsam mit ihrem Bruder Hans und dem Medizinstudenten Christoph Probst durch das Fallbeil hingerichtet. Am 18. Februar hatten die Geschwister Scholl Flugblätter der „Weißen Rose“ an der Universität München verteilt, was zu ihrer sofortigen Verhaftung führte. Das am 22. Februar verhängte Todesurteil durch den Volksgerichtspräsidenten Roland Freisler wurde noch am selben Tag vollzogen. Weitere Mitglieder der „Weißen Rose“ wurden im April 1943 hingerichtet. Durch Buchpublikationen und Filme wurde Sophie Scholl zur weiblichen Ikone des Widerstands gegen den Nationalsozialismus. Das verstellt allerdings den Blick auf eine Person, deren Geschichte und Haltung komplexer war. Sophie Scholl wurde nicht als Widerstandskämpferin geboren. Obwohl die Eltern der Geschwister Scholl Gegner des Nationalsozialismus waren, wurden deren Kinder von der jugendlichen Begeisterung für diese Bewegung mitgerissen. Bei der Hitlerjugend aktiv Wie ihre Geschwister Inge und Hans trat auch Sophie 1934 der Hitlerjugend bei und war als Gruppenführerin bis 1938 aktiv. Spätestens mit Hitlers Auslösung des Zweiten Weltkriegs beginnen sich die Geschwister Scholl von der NS-Weltsicht zu lösen. Auch die Diskussionen mit dem pazifistischen Vater dürften Früchte getragen haben. Am 9. April 1940 schreibt Sophie ihrem Freund Fritz Hartnagel, dass ihr vor dem Krieg graut und dass es feige wäre, sich von Politik abzuwenden, „solange sie so verworren ist und böse“. Einige Wochen später pocht sie auf ihre eigene ethische Urteilskraft, wenn sie schreibt, dass sie ein Gefühl habe, „was Recht und Unrecht ist“ – und heulen könnte, „wie gemein die Menschen auch in der großen Politik sind, wie sie ihren Bruder verraten um eines Vorteils willen vielleicht“. Die Erfahrungen, die ihre Brüder und ihr Freund als Soldaten im Krieg machen, Berichte über massenweise Tötungen von Juden und „Euthanasieprogramme“ gegen Menschen mit Behinderungen bringen sie immer stärker in Distanz zum herrschenden Gewalt-Regime. Im Herbst 1942 kritisiert sie jenes Denken, das die militärische Übermacht für die alleinige Richtschnur hält: „Das glaube ich nie und nimmer, dass es ein Mensch gut findet, wenn ein schwaches Land, von einem mächtigen Heer überfallen, zugrunde geht. Der schlechteste Mensch, er mag sonst seine Freude daran haben, wird das nicht gut finden.“ Wer diese Briefstelle heute liest, denkt vermutlich sofort an Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine. Augustinus bis Jacques Maritain Vertiefte Auseinandersetzung mit der Bibel, die Lektüre von christlichen Denkern wie Augustinus oder Jacques Maritain, Literatur, die außerhalb das Nazi-Kanons lag, sowie Gespräche mit Theodor Haecker und ihrem Professor Kurt Huber schärften den Blick der Studierenden für den mörderischen Wahnsinn des Nationalsozialismus. Bald genügte es ihnen aber nicht mehr, das Regime nur in ihren Gesprächen zu kritisieren, sondern bestärkt durch den Jakobusbrief – „Seid Täter des Wortes, nicht Hörer allein!“ (Jak 1,22) – entschieden sie sich, die Menschen in Deutschland durch Flugblätter, Postsendungen und Gebäude-Parolen wachzurütteln. Ihr Hauptanliegen war es, die Menschen aus ihrer Gleichgültigkeit zu reißen. „Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt!“, heißt es in einem ihrer Flugblätter. Dieser Aufruf, alle Gleichgültigkeit angesichts von Ungerechtigkeit und böser Tat abzulegen, bleibt für heute bedeutend. Er steht im Zentrum der sozialen Botschaft von Papst Franziskus, seit er im Juli 2013 die Insel Lampedusa besuchte, um vor der Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Ertrunkenen und Gestrandeten zu warnen. Wer sich mit dem Leben von Sophie Scholl auseinandersetzt, kann auch nicht der ethischen Problematik des Themas Opfer ausweichen. Immer wieder kritisieren die Mitglieder der „Weißen Rose“ die sinnlosen und massenhaften Opferungen, die der Nationalsozialismus verursacht. Eine inhumane Opferideologie stand im Zentrum der Nazi-Ideologie. Tausende Jugendliche wurden mit Sprüchen wie: „Wir sind zum Sterben für Deutschland geboren“ auf Hitlerjugendlagern auf ihr Schicksal vorbereitet. Als Hitlers Krieg immer mehr Opfer forderte, protestierte die „Weiße Rose“ vehement dagegen. „Wollen wir den niedrigsten Machtinstinkten einer Parteiclique den Rest der deutschen Jugend opfern? Nimmermehr!“, heißt es in einem ihrer Flugblätter. In ihrer Vernehmung nach der Festnahme hielt auch Sophie Scholl fest, „dass jedes Menschenleben, das für diesen verlorenen Krieg geopfert wird, umsonst ist“. Allen nationalistischen und pseudoreligiösen Opfer-ideologien muss entschieden widersprochen werden. Doch damit ist das Thema Opfer nicht abgehakt, will man nicht mit John Lennon glauben, dass ein bloßes nothing to kill or die for genügen würde. „ Das glaube ich nie, dass es ein Mensch gut findet, wenn ein schwaches Land, von einem mächtigen Heer überfallen, zugrunde geht. “ Sophie Scholl Sophie Scholl war sich bewusst, dass der Widerstand gegen die Dämonie der Nazis das eigene Leben kosten kann. In einem Brief an ihren Freund kritisiert sie auch jene Christen als unchristlich, die sich mit der zwiespältigen Welt abfinden und bemerkt, dass eine gerechte Sache kaum siegen könne, wenn sich keiner findet, „der sich ungeteilt einer gerechten Sache opfert“. Foto: picturedesk.com / akg-images / Wittenstein Unter „Wem gehört Sophie Scholl“ schrieb Andreas Batlogg am 12.5.2021 zu ihrem 100. Geburtstag, nachzulesen auf furche.at. Kein sinnloser Tod Am Abend vor ihrer Hinrichtung spricht sie mit ihrer Zellengenossin Else Gebel über den bevorstehenden Tod und bemerkt, dass er im Unterschied zum sinnlosen Tod auf den Schlachtfeldern Bedeutung habe, „wenn durch unser Handeln Tausende von Menschen aufgerüttelt und geweckt werden“. Der Widerstand gegen die mörderische Nazi-Ideologie erforderte den Einsatz des eigenen Lebens. Selbst Elias Canetti, einer der schärfsten modernen Kritiker des religiösen Opfers, notiert in seinem Buch gegen den Tod: „Ein Opfertod, den ich anerkenne, vor dem ich die tiefste Ehrfurcht empfinde, ist der der Sophie Scholl.“ Sophie Scholls Glaube blieb trotz evangelischer Erziehung nicht unangefochten. Im Gebet rang sie um Gott, um schließlich in jenem Gott des Lebens Halt zu finden, der ihr Kraft gab, ihr Leben zu riskieren. In einem Brief vom Oktober 1942 empfiehlt sie ihrem Freund, den Römerbrief zu lesen, wo es vom Gesetz des Geistes heißt, dass er vom Gesetz der Sünde und des Todes befreit (Röm 8,2). Sie erkennt darin eine Absage an jene Opfer- und Gewaltideologien, die ein „Stirb und Werde“ preisen: „Nur aus Leben entsteht Leben, oder haben jene schon beobachtet, dass eine tote Mutter ein Kind geboren hat? […] Sie haben noch nicht nachgedacht über den widersinnigen Satz: Nur aus Tod entsteht Leben. Und mit ihrem Selbsterhaltungstrieb werden sie ihrer Selbstvernichtung entgegensteuern. Sie wissen nichts von einer Welt des Geistes, in der das Gesetz der Sünde und des Todes überwunden wird.“ Ich habe mir diese Worte während der Pandemie notiert, als viel zu oft der Vorrang des Lebens in Frage gestellt wurde. Ganz missverstanden wurde Sophie Scholl von jenen Querdenkern, die sich auf ihren Widerstand in Corona-Demos beriefen. Der Autor ist Prof. f. Christliche Gesellschaftslehre an der Kath.- Theol. Fakultät der Uni Innsbruck.
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