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DIE FURCHE 14.03.2024

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DIE FURCHE · 11 12 Gesellschaft 14. März 2024 Wenige Frauen, die Beziehungsgewalt erleben, suchen bei Behörden oder Beratungsstellen um Hilfe. Ein Grund ist die Angst vor dem, was nach dem Notruf passiert. Doch was geschieht im besten Fall? Drei fiktive - aber realitätsnahe - Szenarien. Was passiert nach dem Notruf? Von Magdalena Schwarz FIKTIVER FALL 1: ANISA Nur knapp 17 Prozent der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen wenden sich an die Polizei, rund 13 Prozent an Unterstützungseinrichtungen gegen Gewalt. Das Zögern hat viele Gründe, wie etwa die Sorge, durch den Hilferuf eine Kettenreaktion auszulösen. Manche möchten ihren Partner nicht in Schwierigkeiten bringen, andere fürchten eine Gewalteskalation. Akute Notsituationen erfordern entschiedenes Vorgehen von Exekutive, Beratungsstellen und Justiz. Gleichzeitig kennen die Menschen, die im Opferschutz tätig sind, die familiären, emotionalen und finanziellen Ambivalenzen, mit denen Betroffene ringen. „Wir entscheiden nicht über den Kopf der Klientinnen hinweg,“ versichert Nicole Krejci, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums (GSZ) Wien: „Wir sehen die Frauen als selbstständige, eigenverantwortliche Menschen, die Information und Unterstützung brauchen.“ Auch für Opferanwalt Moritz Winter, der Betroffene in Strafverfahren vertritt, spielt Aufklärung eine zentrale Rolle. „Zu wissen, was sie vor Gericht erwartet, macht für die betroffenen Frauen einen großen Unterschied“, erklärt er. Maja Markanović-Riedl, Co-Geschäftsführung der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, betont, Frauen könnten sich anonym und vertraulich melden, auch wenn sie unsicher seien, ob sie dort richtig sind. Wie Reformvorschläge des Bundesverbands der Gewaltschutzzentren sowie des Instituts für Konfliktforschung (IKS) zeigen, weist das Hilfsnetz gefährliche Lücken auf. Doch die folgenden fiktiven Geschichten zeigen, dass Frauenorganisationen, Justiz und Exekutive Gewaltopfer auffangen können. Die geschilderten Personen und Vorfälle sind frei erfunden, orientieren sich aber an Fakten, gewonnen aus Gesprächen mit Nicole Krejci und Moritz Winter, Angaben von Markanović-Riedl und Polizeisprecher Mattias Schuster, Daten der Statistik Austria, der Femizid-Studie des IKS und Berichten betroffener Frauen in Standard, New York Times und Guardian. Die Geschichten von Anisa, Sandra und Lea illustrieren die Komplexität, die gewalttätige Beziehungen prägt. Und sie zeigen, wie Opferschutz in Österreich im besten Fall funktioniert. „Nehmen Sie meinen Mann nicht fest“ Mit ihrem Mann Asif ist Anisa vor zehn Jahren von Afghanistan nach Österreich geflohen. Die 40-Jährige vermisst ihre Heimat, das süße Kabuli Palau ihrer Mutter, die schroffe Bergkulisse Kandahars. Mit Asif kann sie ihre Sehnsucht längst nicht mehr teilen. Er ist oft zornig, schreit den 16-jährigen Sohn Behnam grundlos an. Anisa hat Angst, vor allem seit sie weiß, dass sie wieder schwanger ist. Ihr Mann nennt sie verschwenderisch, nimmt ihre Geldtasche und ihren Wohnungsschlüssel an sich. Sie erkennt ihn nicht wieder. Wenn sie kontert, dann behauptet er, sie „verstehe keinen Spaß“. Eines Abends, als sie neben ihm im Bett liegt, murmelt er: „Du wirst fett.“ Anisa „ Die Phase der Trennung ist die gefährlichste Zeit für Frauen in einer Gewaltbeziehung. Die Übergriffe beginnen aber oft schon deutlich früher. “ FIKTIVER FALL 2: SANDRA „Ich habe ihn provoziert“ Wenn Michael Sandra schlägt, dann an leicht versteckbaren Stellen: am Bauch oder an den Oberschenkeln. Am schlimmsten ist es, wenn er betrunken ist. Dann beschimpft er die 48-Jährige als Hure und reißt sie an den Haaren. Michael wollte sie immer schon für sich haben. Erst vermieste er ihr die dienstägliche Chorprobe, dann verbot er ihr den Kontakt zur Familie. „Zu zweit haben wir es doch am schönsten“, sagt er. Nach der besonders schrecklichen Nacht zu Weihnachten installierte Sandra die DEC112-App auf ihrem Handy. Drückt sie einen Knopf, wird automatisch die Polizei alarmiert und an ihre Adresse gerufen. Ein kleiner Schritt, aber dennoch. Zu ihrem Geburtstag führt Michael sie zum Italiener aus. Besorgt beobachtet sie, wie er zwei Flaschen Rotwein leert. Drei Stunden später sitzt Sandra eingesperrt in ihrem Badezimmer, ihr Herz rast, und sie betätigt den Stillen Notruf. Draußen tobt Michael. Ob er das Küchenstreichelt weinend ihren gewölbten Bauch. Mit der Zeit werden seine verbalen Attacken so unerträglich, dass sie von Trennung spricht. Dann passiert es: Asif baut sich vor ihr auf, so dicht, dass sie seinen Atem spürt. „Du willst dir gar nicht vorstellen, was ich am liebsten mit dir tun würde“, zischt er. Sohn Behnam ruft die Polizei, die schnell eintrifft. Die Beamtin führt Anisa ins Wohnzimmer und schließt die Tür, der Beamte spricht mit Asif in der Küche. „Nehmen sie meinen Mann nicht fest“, bittet Anisa. „Er hat mir nichts getan.“ Die Polizistin fragt und macht sich Notizen. Dann stimmt sie sich mit ihrem Kollegen ab und telefoniert mit dem GiP-Support, einem Team aus speziell für Gewaltschutz geschulten Kollegen. Eine Checkliste hilft ihnen dabei, die Gefährlichkeit der Situation einzuschätzen. Dann wird aufgrund von Asifs Drohung ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen. Die Beamtin beruhigt: Das bedeutet keine Festnahme oder Anzeige, es sei eine präventive Maßnahme. Asif packt seine persönlichen Gegenstände, muss seinen Wohnungsschlüssel aushänmesser noch in der Hand hat? In der Rückschau verschwimmen die Erinnerungen: Blaulicht, Krankenhaus, und Anja. Sie ist ihre Beraterin vom Gewaltschutzzentrum. Sie ruft regelmäßig an und hört zu. „Manchmal habe ich ihn provoziert“, erzählt Sandra. „Für Gewalt gibt es keine Rechtfertigung“, erwidert die Sozialarbeiterin. Sie hilft Sandra während eines Beratungsgesprächs, via elektronischem Rechtsverkehr die Einstweiligen Verfügungen „Schutz vor Gewalt in Wohnungen“ und „Allgemeiner Schutz vor Gewalt“ zu beantragen. Die Fotos der Schnittverletzungen an Sandras Arm sind so eindeutig, dass sie für deren Bewilligung nicht vor dem Bezirksgericht erscheinen muss. Anja informiert sie auch, dass ihre Beziehung zu Michael als Hochrisikofall gelte. Eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz stehe im Raum. Dabei würden Anja und Vertreter der Polizei, des Vereins Neustart, der für Michael im Rahmen der Gewaltpräventionsberatung zuständig ist, und eines Frauenhauses gemeinsam beraten, wie man am „ Michael wollte sie immer schon für sich haben. Erst vermieste er ihr die dienstägliche Chorprobe, dann verbot er ihr den Kontakt zur Familie. „Zu zweit haben wir es doch am schönsten“, sagte er. “ Foto: iStock/Madrolly (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger) digen und wird von den Beamten vor die Haustür begleitet. Sie erklären ihm, wo er für die nächste Zeit unterkommen kann, und dass er für 14 Tage die Wohnung nicht betreten und sich seiner Frau nicht auf weniger als 100 Meter nähern darf. Ob er sich daran hält, überprüft die Polizei. Außerdem muss er beim Verein Neustart sechs Stunden Gewaltpräventionsberatung absolvieren. Danach ist es still in der Wohnung. Anisa starrt ins Leere, als ihr Handy läutet. Die Frauenstimme am anderen Ende spricht Farsi. „Ich bin vom besten unterstützen kann. Sandra bekommt Angst. „Ich will nicht, dass du dort von der Sache zu Weihnachten erzählst“, sagt sie. Ihre Gespräche seien vertraulich, erklärt Anja. Informationen würden nur mit Sandras Erlaubnis geteilt. Die polizeilichen Ermittlungen enden, und die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Michael wegen schwerer Körperverletzung. Anja stellt Sandra ihren Opferanwalt vor, bezahlt wird er im Rahmen der juris- Foto: iStock/Jazalayyin (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger) Die drei hier geschilderten Fälle sind frei erfunden, aber inspiriert von Gesprächen mit Expertinnen und -experten, die im Opferschutz tätig sind. (Symbolbild) Gewaltschutzzentrum Wien“, sagt sie. „Wie geht es Ihnen?“ Wie in Anisas Fall, ist die Phase der Trennung laut GSZ Wien „die gefährlichste Zeitspanne für Frauen in einer Gewaltbeziehung“. Oft beginnen die Übergriffe schon früher, in rund 30 Prozent bereits während einer Schwangerschaft. Für ein Betretungs- und Annäherungsverbot, von denen die Wiener Polizei monatlich etwa 350 ausspricht, muss allerdings noch keine physische Gewalt vorgefallen sein. Die Maßnahme wird auch rein präventiv eingesetzt. tischen Prozessbegleitung vom Bund. Er wird Akteneinsicht nehmen, sie juristisch beraten und ihre Interessen vor Gericht vertreten. Auch Anja wird als psychosoziale Prozessbegleiterin an ihrer Seite sein. Nur etwa fünf Prozent der Fälle, die das Gewaltschutzzentrum erreichen, sind Hochrisikofälle, so wie der von Sandra. Einige erfordern sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen, bei denen Behörden und Frauenorganisationen sich abstimmen. Betroffene erhalten öffentlich finanzierte psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Bei Strafverfahren stehen ihnen erfahrene Berater und Opferanwälte zur Seite. (Symbolbild)

DIE FURCHE · 11 14. März 2024 Gesellschaft 13 FIKTIVER FALL 3: LEA „Sag mal, spinnst du?“ L Lea ist erleichtert. Zwei Jahre lang wohnte die 27-Jährige mit Ex-Freund Julian zusammen, nun ist er endlich ausgezogen. Der charmante Medizin-Student, den sie vor vier Jahren kennengelernt hatte, wirkte geistreich und liebevoll. Sie erinnerte ihn an seine Kindergartenliebe, hatte er gesagt. Das erste Jahr in der gemeinsamen Wohnung war ein Märchen. Doch plötzlich zeigte Julian Eigenheiten. Er vermutete, der Nachbar von Gegenüber würde ihn ausspionieren. Dann behauptete er, Lea betrüge ihn mit ihrem 67-jährigen Arbeitskollegen. In solchen Momenten schien Julian verwirrt und bedrohlich. Es folgten unzählige irrationale Auseinandersetzungen. Die Trennung schaffte Lea nur mit Unterstützung ihrer Familie. Jetzt hat sie die Wohnung endlich wieder für sich. Lea liegt auf der Couch und streamt eine Serie, als auf ihrem Handybildschirm die Nachricht eines Freundes aufblinkt. Er schickt den Screenshot eines Dating-Profils mit ihrem Foto und Namen. Darunter: „Ich will Sex.“ Sofort ruft sie Julian an. „Sag mal spinnst du?“, fragt sie. „Vielleicht. Ich hab übrigens noch ein paar freizügige Fotos von dir gespeichert“, sagt er und legt auf. Seine folgende Nachricht enthält ein einziges Wort: Schlampe. Einige Tage später glaubt Lea, Julian an der U-Bahn-Station zu sehen. Am nächsten Tag ist sie sicher, dass er sie verfolgt. Einmal wird sie nachts von lauter Rockmusik aus dem Schlaf gerissen. „Julian“, denkt sie sofort. Er kann die Stereoanlage via App steuern. Sie dokumentiert alle Fälle, per Handykamera und schriftlich. In derselben Woche, als sie nachhause kommt, wartet Julian im gegenüberliegenden Hauseingang. „Ich weiß, dass du mit deinem Dreckskollegen schläfst“, schreit er herüber. Lea bekommt Angst und ruft die Polizei. Die Beamten sprechen ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus und nehmen eine Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung auf. Das Erstgespräch im Gewaltschutzzentrum folgt am Tag darauf. Die Beraterin geht mit ihr den Danger Assessment-Fragebogen nach Campbell durch. Haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt, nachdem Sie mit ihm zusammengelebt haben? Ist Ihr Partner extrem eifersüchtig? Hat er Ihnen gedroht, Sie zu töten? Leas Antworten veranlassen sie, unterstützt durch die Beraterin, einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre und zum Allgemeinen Schutz vor Gewalt vorzubereiten. Abhängig vom Gerichtsentscheid darf Julian keinerlei Kontakt zu ihr aufnehmen, muss sich von vorab festgelegten Orten, wie ihrem Arbeitsplatz, fernhalten, und darf keine Daten oder Fotos von ihr verbreiten. Beantragen will Lea die Verfügungen persönlich beim Bezirksgericht. Jetzt fühlt sie sich dafür stark genug. 2022 waren fast 60 Prozent der Stalking-Täter Ex-Partner, wie in Leas Fall. Nach einer Intervention der Polizei hörte das Stalking laut betroffener Frauen in der Hälfte der Fälle auf. Anzeichen möglicher psychiatrischer Erkrankungen, wie Julians Paranoia, sind jedenfalls ein Warnsignal: Bei 40 bis 60 Prozent der Femizide zeigten Mörder derartige Auffälligkeiten. „ Lea ist sich sicher, dass ihr Ex-Freund sie verfolgt. Einmal wird sie nachts von lauter Rockmusik aus dem Schlaf gerissen. ‚Julian‘, denkt sie sofort. Er kann die Stereoanlage via App steuern. “ Tötungsdelikte an Frauen über EU-Schnitt Die niedrige Tötungsrate in Österreich und Unterschiede in den Erhebungsmethoden zwischen Ländern erschweren den Vergleich. Dennoch: Hierzulande werden etwas mehr Frauen und Mädchen getötet als im EU-Schnitt. 0,80 0,60 0,40 0,20 ZAHLEN UND FAKTEN 0,00 2015 Eurostat-Quotient zur Kriminalitätsbelastung Wo suchen die von Gewalt in Partnerschaften betroffenen Frauen Hilfe? Gesamt 69,7 % Nahestehende Personen Gesundheitspersonal, Beratungseinrichtungen Einrichtung gegen Gewalt 2016 2017 2018 2019 2020 Grafik: Rainer Messerklinger (Quelle: Untersuchung Frauenmorde, Institut für Konfliktforschung, April 2023) 19,6 % Polizei 16,9 % 12,5 % Grundgesamtheit: Frauen (18 – 74 Jahre), die in einer früheren Partnerschaft Gewalt erfahren haben, n = 467 003 Grafik: Rainer Messerklinger (Quelle: Statistik Austria, Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, 2021) Österreich 0,82 EU 0,66 65,7 % Nur wenige spätere Opfer von Femiziden suchten Hilfe bei Beratungsstellen unklar, ob Hilfe gesucht 5,4 % Frauenhaus Gewaltschutzzentrum 2,7 % 2,7 % ES IST NIE ZU FRÜH Akuthilfe und Beratung Foto: iStock / Elisaveta Ivanova (Bildbearbeitung: Rainer Messerklinger) Das Veröffentlichen von privaten Bildern auf Social Media oder das Anlegen von Fake- Profilen: Auch über diese neuen Formen der Online-Gewalt klären Frauenorganisationen auf. (Symboldbild) Grundgesamtheit: 74 Femizide durch Partner Grafik: Rainer Messerklinger (Quelle: Femizid-Untersuchung · IKS) 14,1 % 11,2 % Welche körperliche Gewalt erfahren Frauen in intimen Partnerschaften? 8,2 % 7 % 89,2 % Keine Hilfe gesucht Gewalt kann jeden treffen und viele Formen annehmen. Es ist nie falsch oder zu früh, sich Rat zu holen. Im akuten Gefährdungsfall sollten Betroffene immer die Polizei alarmieren, per Telefon unter 133 oder 112, oder – in Fällen häuslicher Gewalt – per Stillem Notruf via App. Falls keine Gefahr im Verzug ist, können Betroffene Information/Unterstützung erhalten, und zwar mehrsprachig, kostenlos und vertraulich. Die Frauen- Helpline ist via Telefon unter 0800 222 555 und via Chat rund um die Uhr erreichbar. Das Gewaltschutzzentrum Wien berät unter +43 1 585 32 88 (werktags 8:30 bis 20 Uhr, sonst 10 bis 18 Uhr). Die Gewaltschutzzentren in den Bundesländern haben ebenfalls lange Öffnungszeiten. Eine weitere Anlaufstelle sind die Frauenhäuser Wien. Potenzielle Gefährder können sich an die Männerberatung Wien oder Männerinfo wenden. (ms) Gesamt Stoßen, Schubsen Haareziehen Bewerfen mit Sachen, Ohrfeigen Schlagen mit Faust oder Gegenstand, Treten Grafik: Rainer Messerklinger (Quelle: Untersuchung Frauenmorde, Institut für Konfliktforschung, April 2023) 2,2 % Versuch zu erwürgen/ ersticken, Verbrennungen 1,6 % Bedrohung mit Messer, Pistole etc. Grundgesamtheit: Frauen (18 – 74 Jahre), die bereits in einer intimen Beziehung waren, n = 3 130 986 4,8 % Andere körperliche Gewalt

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