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DIE FURCHE 07.11.2024

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DIE FURCHE · 45 4 Das Thema der Woche Die Mutter aller Krisen 7. November 2024 Seit dem „Fluchtjahr“ 2015 haben Europa und die USA ihre Asylpolitik verschärft. Einerseits. Andererseits haben die Staaten auch ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen bekräftigt: ein unmöglicher Spagat. Von Ralph Janik Es ist eine allgemein bekannte Geschichte. Aus den massenhaften Vertreibungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde eine zentrale menschen- und völkerrechtliche Lehre gezogen: Staaten verpflichteten sich mit der Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) im Jahr 1951 vertraglich dazu, Flüchtlinge – und damit Angehörige anderer Länder – zu schützen. Die GFK verbrieft gewisse Rechte, darunter die Religionsfreiheit, Zugang zu Gerichten oder Bildung sowie die Pflicht, sich an die Gesetze zu halten. Mindestens genauso interessant ist aber die Frage, was die GFK nicht beinhaltet: nämlich kein explizites Recht auf Asyl – ungeachtet der Schoa und der 1938 gescheiterten Konferenz von Évian, bei der lediglich die Dominikanische Republik zu einer nennenswerten Erhöhung ihres Aufnahmekontingents für europäische Juden bereit war. Die Staatenwelt wollte sich auch in einer der dunkelsten Stunden der Menschheitsgeschichte das Recht vorbehalten, über Aufnahme und Ablehnung von Fremden zu entscheiden. Jörg Haiders Erbe Ein wichtiges Zugeständnis gab es dennoch. Die GFK beinhaltet ein Zurückweisungsverbot. Kein Flüchtling darf in ein Land gebracht werden, in dem Verfolgung (die ja gerade die Flüchtlingseigenschaft begründet) droht. Ausgenommen sind lediglich Flüchtlinge, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Konsequent gedacht gilt das auch bei Ablehnungen direkt Beim Umgang mit Schutzsuchenden driften Recht und Politik immer weiter auseinander. Das Grundrecht auf Asyl wird in der Praxis vielfach unterlaufen. Ein Völkerrechtler über die – paradoxen – Folgen. Asylrecht vor Aus? an der Grenze. Also irgendwie doch ein Recht auf Asyl, aber man muss eben physisch so weit kommen, es auch in Anspruch nehmen zu können. „ Mauern konnten in den vergangenen 20 Jahren ein geopolitisches Comeback feiern. Seit Ende des Kalten Krieges hat sich die Zahl der Absperrungen an Grenzen versechsfacht. “ Siehe auch das Interview mit Ex-Kommissionspräsident J. C. Juncker (21.12.22) u.a zum Thema Flucht, auf furche.at. Neben der GFK gelten weitere – zeitlich später in Kraft getretene – Menschenrechtsverträge, deren Bestimmungen ebenfalls auf ein Recht auf Asyl hinauslaufen. So ist es seit über 30 Jahren allgemein akzeptiert, dass aus dem (absoluten) Verbot willkürlicher Tötungen oder von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Umkehrschluss ein Recht folgt, nirgendwo hingebracht zu werden, wo derartige Menschenrechtsverletzungen drohen. Zentral ist der Schutz des potenziellen Opfers, ganz unabhängig davon, welcher Staat genau es tötet oder misshandelt. In der politischen Praxis stößt die Menschlichkeit schnell an ihre Grenzen, Worte wie „Asylmissbrauch“ oder „Bevölkerungsaustausch“ haben Eingang in die Debatte gefunden. Das kommt nicht von ungefähr, schon Jörg Haider wurde mit dem „Ausländerthema“ in den 1990er Jahren zu einem Polit-Star, ventilierte 2004 ein „Asyl-Volksbegehren“ und sprach 2006 von einem „tschetschenenfreien“ Kärnten. Das gilt gleichermaßen für Kickls FPÖ, die Haiders größten (FPÖ-) Wahlerfolg bei der Nationalratswahl 1999 (26,91 Prozent) eben erst übertreffen konnte (28,8 Prozent). „Asyl“ kommt im FPÖ- Wahlprogramm 58 Mal vor, darin ist von Grenzen, die „offenstehen wie Scheunentore“ ebenso die Rede wie davon, dass „das völlig seinem ursprünglichen Zweck widersprechende Asylrecht zum Haupttreiber dafür geworden“ sei, dass „das österreichische Staatsvolk seine Homogenität immer mehr verloren hat“. Zur Not müsse man daher das Asylrecht zumindest „temporär“ aussetzen. Der FPÖ-Höhenflug entspricht einem europaweiten Trend, auch wenn sich die Erklärungen von Land zu Land unterscheiden. In Österreich fallen die hohen Zahlen von Asylbewerbern aus Syrien und Afghanistan durchaus auf. So sind einer aktuellen Umfrage von Unique Research (im Auftrag des Magazins Pragmaticus) zufolge 61 Prozent der österreichischen Bevölkerung dafür, „den Zuzug von Muslimen zu reduzieren“ (42 Prozent stimmten „sehr zu“, weitere 19 „eher“). Kurz davor ist eine Erhebung der EU- Grundrechteagentur erschienen, derzufolge Muslime in Österreich am stärksten diskriminiert werden (bei 13 untersuchten Ländern, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden, Belgien, Niederlande). Wir sagen A und tun B Foto: iStock / Thankful Photography Österreich ist also ein Land, das Muslimen gegenüber skeptisch gegenübersteht, in dem gerade eine Partei gewonnen hat, die vor gar nicht allzu langer Zeit noch „Pummerin statt Muezzin“ auf ihre Wahlplakate geschrieben hat, das aber trotzdem seit Jahren mehr Asylanträge aus muslimischen Ländern verbucht (und positiv darüber entscheidet) als die meisten anderen in der EU. Dies ist eine der vielen Facetten des „Fluchtparadox“, wie es die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger beschreibt. Wir sagen A und tun B, irgendwas passt hier nicht zusammen. Zuwanderung und Asyl sind freilich keine europäischen Exklusivthemen, ganz im Gegenteil: In den USA konnte Donald Trump damit bekanntlich reüssieren, als Präsident hat er Angehörigen aus sieben muslimischen Staaten pauschal die Einreise verunmöglicht (der „Muslim Ban“), im Wahlkampf 2024 behauptete er, dass Migranten eine Armee aufbauen wollen, um die USA „von innen heraus“ anzugreifen, er kündigte die größte Massenabschiebung in der Geschichte des Landes an und auch seine Vision einer „großen Mauer“ an der Grenze zu Mexiko lebt weiter fort. Mauern konnten in den vergangenen zwanzig Jahren überhaupt eine Art geopolitisches Comeback feiern, seit Ende des Kalten Krieges hat sich die Zahl der befestigten Absperrungen entlang von Grenzen weltweit – und damit nicht nur im Westen – versechsfacht. Dazu kommt die Zusammenarbeit mit Diktaturen, die als „Türsteher“ für den reichen Westen Migranten abfangen oder gar zurückprügeln sollen. Von einem „globalen Dorf“ spricht heute niemand mehr. Das Paradox und die Praxis Damit driften Recht und Politik auseinander. Das Recht auf Asyl und weitere asylbezogene Verpflichtungen bestehen theoretisch unverändert fort, werden praktisch aber vielfach unterlaufen. Eine Neuverhandlung der einschlägigen menschenrechtlichen Verträge wird zwar oft gefordert, aber nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Ob es dafür innerhalb Europas oder gar der 146 Vertragsparteien der GFK einen Konsens gäbe, sei dahingestellt. Auch wenn niemand mit dem Status quo zufrieden sein dürfte, scheint er immer noch gut genug oder jedenfalls nicht schlecht genug zu sein. Und ganz so offen migrations- und asylfeindlich positionieren will sich dann doch kaum jemand. Das zeigt auch die jüngere Vergangenheit. Bald sind zehn Jahre seit dem „Fluchtjahr“ 2015 vergangen, in dem rund 1,3 Millionen Menschen in Europa Schutz gesucht haben. Seitdem haben die USA und die EU ihre Asylpolitik verschärft. Aber sie haben auch ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen bekräftigt, etwa in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten vom September 2016, in der die Mitglieder der Vereinten Nationen ihre „gemeinsame Verantwortung“ anerkannten, „mit Menschlichkeit, Sensibilität und Einfühlsamkeit mit großen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen umzugehen und den Bedürfnissen jedes Einzelnen Rechnung zu tragen.“ Es ist und bleibt paradox. Der Autor ist Assistenzprofessor für Völkerrecht und Menschenrechte an der Sigmund Freud Privatuniversität in Wien.

DIE FURCHE · 45 7. November 2024 Das Thema der Woche Die Mutter aller Krisen 5 Die zunehmende Ablehnung von Migranten und Geflüchteten geht in Österreich – und ganz Europa – mit wachsender Feindseligkeit gegenüber Muslimen einher. Warum Diskriminierung bekämpft, aber ein Verbot des „politischen Islam“ debattiert werden muss. Ein Gastkommentar. Fundamentalismus als Bedrohung Von Clemens Martin Auer Ist der enorme zivilisatorische Fortschritt durch die Verfassungen liberaler Demokratien lediglich eine Episode in der Geschichte Europas? Wer das verneint und überzeugt ist, dass es hier um eine alternativlose Werteordnung geht, muss ernsthaft beginnen, darüber nachzudenken, wie im Sinne der Staatssicherheit diese Werte garantiert und verteidigt werden können. Bei aller Wahrung der Verhältnismäßigkeit: Wir brauchen eine politische Debatte über ein verfassungsrechtliches Verbot des politischen Islamismus, der in Europa versucht, seine fundamentalistischen Rechtsvorstellungen von einer theokratischen und autoritären „Gottesherrschaft“ (Hakimiyyat Allah) durchzusetzen. Zur Debatte steht nicht eine verfassungsrechtliche Einschränkung des Islam als individuelle spirituelle Gottesbeziehung, wie sie in den fünf Säulen der Scharia dargelegt ist. Eine liberale Verfassung kann von ihrem Selbstverständnis her gar nicht regeln, wie Muslime ihre jeweils individuellen Gottesbeziehungen als Hingabe und Unterwerfung leben, wie sie beten, fasten, für die Armen Fürsorge leisten und einmal im Leben zur Wallfahrt nach Mekka aufbrechen. Der staatliche Schutz der freien Religionsausübung gilt allen Religionsgemeinschaften, auch dem Islam. Es geht auch nicht um die innere Organisation der islamischen Glaubensgemeinschaften, wie sie im bestehenden österreichischen Islamgesetz geregelt sind. Der verfassungsrechtliche Selbstschutz der liberalen und säkularen demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung gilt aber gegenüber der fundamentalistischen Engführung der Scharia, wie sie sich im islamischen Kulturraum im 20. Jahrhundert entwickelt hat. Die radikale Politisierung des Islam als Religion hat mit den Muslimbrüdern in Ägypten begonnen und sich von dort aus als radikale Rückbesinnung auf eine idealisierte früh-islamische Staats- und Gesellschaftsordnung aus den Anfangszeiten des Islam verbreitet. Gott steht über dem Volk Heute ist diese fundamentalistische Doktrin unter vielen islamistischen Gruppen und Dschihadisten (Kämpfern im Dienste Gottes) der politische Auftrag, die Gottesherrschaft als Staatszweck durchzusetzen. Es geht um eine universal und global gültige Übereinstimmung von Religion, Gottesherrschaft und Staat (Din wa Daula), eine Gottesherrschaft (Hakimiyyat Allah), ausgeübt durch den Imam, der sich alle Gläubigen und Nicht-Gläubigen zu unterwerfen haben. Mit den Migrationsströmen der letzten Jahrzehnte aus dem Mittelmeerraum wurde dieser zunächst innerislamische Konflikt, was im Islam Religion und was politische Herrschaft bedeutet, durch fundamentalistische Islamisten und Dschihadisten auch nach Europa getragen. Hier stößt dieses Konzept des islamischen Staates als Mittel der Gottesherrschaft auf das demokratische Prinzip, dass alles Recht grundsätzlich vom souveränen Volk ausgeht und eben nicht von Gott oder einem Herrscher, der seine Macht im Auftrag Gottes erfüllt. Dieser im Grunde unversöhnbare Gegensatz erschwert die Integration vieler Muslime in die für sie neue westliche Staats- und Gesellschaftsordnung, weil sie in ihrer ohnehin fragilen Situation der soziokulturellen Identitätsfindung eine scheinbar einfache Orientierung bekommen: Im Anspruch der Fundamentalisten gilt auch für Europa und den Westen, dass das Gebot Allahs, die Foto: APA / Barbara Gindl Scharia, mit dem Staat gleichzusetzen ist und daher zwingend vor dem demokratischen (Verfassungs)Recht steht, auch in allen Bereichen des Zivil-, Ehe- und Familiensowie des Strafrechts. Die theologische – und in ihrer historischen Herleitung immer schon komplexe – Interpretation des Korans, der Überlieferung und der Lehrtraditionen der frühen islamischen Gelehrten wird durch den islamistischen Fundamentalismus zu einer sicherheitspolitischen Herausforderung für die säkulare Staats- und Gesellschaftsordnung Europas. Es ist nicht die individuelle und spirituelle Gottesbeziehung der einzelnen Muslime, die zur Herausforderung wird. Es ist die fundamentalistische und politische Engführung der Scharia durch Islamisten und Dschihadisten, die sich in Europa niederlassen. Von Frauenfeindlichkeit bis zum Mord Die negative Spirale der Staatssicherheit des demokratischen Verfassungsstaates beginnt, beispielhaft, mit der islamistischen Ablehnung der säkularen Trennung von Staat (Gesetz) und Religion, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Glaubens- und Gewissensfreiheit, des Rechts auf Bildung insbesondere für Mädchen und Frauen. Hinzu kommen die Infragestellung des säkularen Ehe- und Partnerschaftsrechts, des Erbrechts oder des Erziehungsauftrags öffentlicher Schulen, die menschenrechtswidrige Praxis eines islamischen Strafrechts. Zum heißen Konflikt wird das alles, wenn islamistische Terroristen in ihrem fanatisierten Dschihad Menschen („Ungläubige“) töten und damit die Sicherheit und Freiheit der gesamten Bevölkerung gefährden. Es braucht daher eine rechtspolitische Diskussion mit dem Ziel eines Verfassungsgesetzes über das Verbot des „politischen Islam“, das genau diese Themenstellungen anspricht. Im Sinne der Staatssicherheit und zum Schutz der demokratischen Rechts- und Freiheitsordnung geht es darum, die Verbreitung (durch Predigt, Rede, digitale und analoge Veröffentlichung) und Anwendung – politische Agitation, islamistische (Kultur)Organisationen und Parteien – des islamistischen Fundamentalismus zu unterbinden. Der rechtstheoretische Sinn eines solchen Verbots liegt in der staatsrechtlichen Orientierung, was den Islam als Religion, als spirituelle Praxis, in Europa nicht automatisch in Widerspruch zur Rechts- und Freiheitsordnung bringt. Sprich: Eine solche Verfassungsbestimmung soll die Entwicklung einer säkularen Kultur des Islam mit einer sinnstiftenden Spiritualität, eines „Europäischen Islam“, unterstützen. Ohne diesen verfassungsrechtlichen Schutz vor den Engführungen des politischen Islamismus wird sich dieser „Euro-Islam“ auch nicht frei entwickeln können. Alle bisherigen Bemühungen in dieser Richtung waren nicht sonderlich erfolgreich. Die Geschichte der demokratischen Verfassungsstaaten zeigt jedenfalls, dass die Säkularisation dazu geführt hat, dass aus der anfänglich feindseligen Konfrontationsstellung zum Beispiel des Katholizismus gegenüber den Menschenrechten und der Demokratie ein friedvolles Miteinander werden konnte. Ziel ist die Vermeidung einer vom Bevölkerungsanteil her betrachtet nicht zu unterschätzenden islamistisch geprägten Parallelgesellschaft in Europa. Das wäre ein Nährboden, von dem aus gesonderte „ Ziel ist die Vermeidung einer vom Bevölkerungsanteil her nicht zu unterschätzenden islamistisch geprägten Parallelgesellschaft in Europa. “ Lesen Sie dazu auf furche.at auch „Österreich und seine Muslime: das ,Wir‘ suchen“ (14.6.2018) von Mouhanad Khorchide. Rechtsvorschriften durchgesetzt werden und die Prinzipien der Gottesherrschaft eine positive Identität mit dem demokratischen Verfassungsstaat verhindert. Diese fundamentalistischen Parallelwelten wären nicht allein eine kulturelle Belastung für die mehrheitlich sicher friedvolle muslimische Bevölkerung in Europa. Sie wäre Ausgangspunkt eines dschihadistischen Kulturkampfs, eine ständige Bedrohung für ein friedvolles Miteinander aller Europäer. Aufgabe für Österreich und die EU Es ist höchste Zeit, dass sich der neu zusammengesetzte österreichische Nationalrat und die künftige Bundesregierung, aber auch der „Innenkommissar“ der Europäischen Kommission, Magnus Brunner, diesem Thema widmen. Wenn eine „Politik der Mitte“ das Thema wiederum auslässt, profitieren nicht nur radikale linke und rechte Kräfte, sondern vor allem auch der politische Islamismus innerhalb der muslimischen Migrantengemeinde. Das Ergebnis einer solchen Entwicklung wäre das Ende der identitätsstiftenden Ordnung der Freiheit und der Menschenrechte – und eine Katastrophe für Europa. Der Autor war von 1993 bis 2003 unter Erhard Busek und Wolfgang Schüssel Leiter der politischen Abteilung der ÖVP; später Sektionschef im Gesundheitsministerium. Nächste Woche im Fokus: Säkular? Politisch? Ein „Euro-Islam“ muss die demokratischen Rechte über die Scharia stellen. Bisher waren die Entwicklungen eines solchen Islam aber nicht sehr erfolgreich, meint Clemens Martin Auer. Auf so manches Begräbnis folgt ein Zerwürfnis. Denn nicht selten sind sich Hinterbliebene uneinig, wer Ansprüche auf das Erbe eines Verstorbenen hat. Auch wohltätige Organisationen versuchen, es ins Testament zu schaffen. Doch wem steht der Nachlass wirklich zu?

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