DIE FURCHE · 1 6 Politische Philosophie 5. Jänner 2023 Von Peter Strasser Es ist der 2. Jänner 2023. Gerade kam die Nachricht, dass ein Kinderheim in der Ukraine beschossen worden sei. Versehentlich, wie die russische Seite betont, welche während des ganzen Silvesters ihre Angriffe auf die sogenannte kritische Infrastruktur in Kiew und Umgebung mit unverminderter Intensität fortsetzte. Aber gerade die Brutalität, mit der das Militär operiert, kann als Anzeichen einer Ermüdung verstanden werden. Soll der Endzweck der grausamen Übung lauten: Haben wir nicht endlich genug? Natürlich darf eine solche Frage erst gar nicht gestellt werden. Dies wäre schon ein Zugeständnis, das vom Gegner, der ukrainischen Militärführung, die sich entschlossener denn je gibt, strategisch ausgenützt werden könnte: Der überfallene, geschundene David ist dabei, dem russischen Goliath erfolgreich die Stirn zu bieten. Aber die Frage ist unabweisbar, sie wird allerorten gestellt, auch in der EU, generell im Westen, der sich – unter Führung der USA und der NATO – immer unwilliger dazu aufrafft, durch Sanktionen und Waffenlieferungen in einer wirtschaftlich äußerst angespannten Zeit immer mehr an teuren Ressourcen bereitzustellen. Die insgeheime Stimmungslage Hinzu kommt, dass in der Bevölkerung – bei anhaltender Empörung über Putins „Spezialoperation“, welche die Welt an den Rand eines dritten Weltkriegs zu bringen droht – die aktive Solidaritätsbereitschaft gegenüber der Ukraine schwindet. Bei steigender Energieknappheit und steigenden Lebenshaltungskosten, bis hin zur Armutsgefährdung vieler Menschen im eigenen Nahebereich, ist es nur verständlich, dass die westlichen Politiker insgeheim auf ein Ende des Konflikts hoffen – und sei es ein Ende mit Schrecken, weil mit unlauteren Zugeständnissen an den Aggressor Russland (vgl. Seite 14). Es ist der 2. Jänner 2023, die Süddeutsche Zeitung protokolliert online: Hans-Lothar Domröse, der ehemalige Bundeswehr- und NATO-General, geht davon aus, dass in diesem Frühsommer die KLARTEXT „Ius ex bello“ Der Historiker Thukydides entwickelte die „Theorie des gerechten Krieges“. Die Debatte um ein ius ex bello geht u. a .auf seine Überlegungen zurück. Das Gute im Schlechten Jetzt, da das neue Jahr wie eine unbeschriebene Seite vor uns liegt, ist die Hoch-Zeit der guten Vorsätze und – mit ihnen verbunden – die Hoffnung auf eine optimierte Zukunft. Ich glaube wirklich, dass 2023 ein besseres Jahr werden könnte. Im vergangenen gab es inmitten all der vielfältigen globalen Krisen, in all dem Schlechten, durchaus positive Entwicklungen. Dass sich am 24. Februar der Überfall Russlands auf die Ukraine jährt, ist schrecklich. Aber dass der Krieg schon ein Jahr andauert, zeigt auch, wie unerwartet wehrhaft und durchhaltestark die Ukraine ist. Der Kriegsverbrecher aus Moskau wollte 2022 als strahlender Sieger in die Geschichte eingehen. Stattdessen ist Putin zum größten Verlierer des Jahres mutiert. Das rangiert ganz oben auf meiner persönlichen Liste „das Gute im Schlechten“. Weiters stehen darauf (kunterbunt, ohne Priorisierung): NATO und EU sind durch die äußere Bedrohung zusammengerückt. Durch die Energiekrise wird endlich der Ausbau der erneuerbaren Energien zwingend vorangetrieben. Bisherige Abhängigkeiten Unlautere Zugeständnisse an Russland verletzten die Würde des ukrainischen Volkes dauerhaft, meint der Philosoph Peter Strasser. Über hochriskante Forderungen und ethische Grenzlinien. Das Opfer in der „Pflicht“? Von Susanne Glass werden kritisch hinterfragt. Bei den Midterm-Wahlen in den USA wurde der größenwahnsinnige Trump abgestraft. Dieser Corona-Winter lief bisher besser als befürchtet. Elon Musk demontiert sich vor der Weltöffentlichkeit in seiner ganzen reichen Selbstherrlichkeit. Und die Iranerinnen und Iraner begehren so mutig gegen das Unterdrücker-Regime auf, dass es den Mullahs angst und bange ist. Als sich die deutsche Außenministerin Baerbock zu den Prinzipien „feministischer Außenpolitik“ bekannte, wurde sie von vielen männlichen Kollegen belächelt. Dass der Spott nun weitgehend verstummt ist – nicht nur mit Blick auf den Iran, sondern auch auf die schreckliche Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan – setze ich deshalb zu guter Letzt auch noch auf meine Positiv-Liste. Die Autorin ist Redaktionsleiterin Ausland und politischer Hintergrund beim Bayerischen Rundfunk. Lesen Sie hierzu auch den Text des Völkerrechtlers Ralph Janik: „Kein Frieden ohne Waffen“ (22.6.22) auf furche.at. Foto: iStock/BrendanHunter Kämpfe zwischen Russland und der Ukraine zumindest ein vorübergehendes Ende finden. „Das wäre der Moment für Waffenstillstandsverhandlungen“, gefolgt von Gesprächen zu einem Friedenskompromiss. Aber wer soll diese Gespräche führen – und wie? Als mögliche Vermittler brachte Domröse UN-Generalsekretär Guterres, den indischen Präsidenten Modi oder den türkischen Präsidenten Erdoğan ins Spiel, „wobei sich niemand wirklich aufdrängt“. Schon diese kurzen Bemerkungen zur Kriegslage und Friedenshoffnung am Beginn des neuen Jahres lassen die Komplexität erahnen, in die sich – man muss schon sagen – fast die ganze Welt hineinmanövriert hat. Es geht ja nicht nur um die Frage, welcher Mittel es bedürfte, um zu einem Waffenstillstand und, anschließend, einem einigermaßen haltbaren Frieden zu kommen. Denn wie heute jedes Schulkind weiß: Es gibt Mittel, die moralisch ganz unterschiedlich bewertet werden müssen. Und es sind – wenn gewiss nicht ausschließlich – derlei Bewertungen sowohl bei den Verhandlungen als auch den kollektiven Stimmungslagen in den unmittelbar und mittelbar betroffenen Ländern im Spiel. „ Es darf dem Angegriffenen nicht zugemutet werden, dass der Angreifer aus seinem Unrecht die besseren Folgen bezieht. “ Vor Kurzem hat der renommierte deutsche Rechtstheoretiker Reinhard Merkel, im Anschluss an eine Überlegung des Frankfurter Philosophen Darrel Frank Moellendorf, in der FAZ ein ius ex bello ins Spiel gebracht. Demnach gibt es „schon während des Gewaltgeschehens für alle Konfliktparteien rechtsprinzipielle Pflichten, sich um Wege ex bello zu bemühen, um ein Ende des Kriegs, und zwar selbst dann, wenn dies ihre militärischen oder politischen Ziele vereiteln würde“. Abgesehen von den Einzelheiten im konkreten Fall, bleibt zu fragen, ob die Beendigung des militärischen Konflikts auch unter der Bedingung verpflichtend sein könnte, dass die angegriffene Partei, die viele Jahre lang unter schwersten Kriegsfolgen leiden wird, völkerrechtlich verpflichtet sein sollte, einer ethisch fragwürdigen Lösung zuzustimmen – um des Friedens willen! Grundsätzlich kennt die Ethik zwei Grenzlinien, die nicht überschritten werden dürfen: Die eine Grenzlinie betrifft Werte, die – wie es heißt – unbedingt gelten, namentlich die Würde Einzelner und ganzer Kollektive. Es kann demnach für ein mit Krieg zu Unrecht überzogenes Gemeinwesen keine Pflicht geben, eine Friedensregel zu akzeptieren, die von allen als Verletzung der Souveränitätswürde des Landes betrachtet werden müsste. So etwas wäre indes der Fall, wenn Russland einen Waffenstillstand und Frieden davon abhängig machen wollte, dass die Ukraine einen Teil ihres völkerrechtlich anerkannten souveränen Staatsgebiets aufgibt. (Un)denkbare Optionen Die zweite ethische Grenzlinie ist unschärfer, weil folgenorientiert. Es darf der angegriffenen Partei nicht zugemutet werden, dass der Angreifer aus seinem Unrecht die besseren Folgen bezieht, bloß weil er stärker ist und der Friede allgemein gewollt wird. Jeder Kompromiss muss für beide Seiten Vorteile bringen, darf also nicht akkurat die schwächere Seite stärker belasten. Denkbar wäre folgende Regelung, die sowohl die nationale Würde als auch die kollektiven Folgen beachten würde: Wolodymyr Selenskyj verzichtet auf die Forderung, die Halbinsel Krim wieder in die Ukraine einzugliedern, und die Russen erklären sich einverstanden, die Staatssouveränität der Ukraine, wie sie vor der „Spezialoperation“ bestand, bei Räumung aller noch besetzten Gebiete anzuerkennen. Die Rede ist von einer „denkbaren“ Regelung – aber ist sie realistisch? Das steht zu bezweifeln, seit Russland die Krim, eine zur Ukraine gehörende Gebietskörperschaft, 2014 besetzte und annektierte, von den komplizierten Verhältnissen im Donbass an der russischen Grenze einmal ganz abgesehen. Moralische Überlegungen sind hier gewiss nicht nutzlos, aber sie werden als Friedensrichtlinien nur sehr beschränkt wirksam sein. Ein Punkt scheint jedenfalls ethisch außer Frage zu stehen: Die ursprünglich schuldlos angegriffene Partei darf nicht im Sinne eines ius ex bello mit der Pflicht belastet werden, einen Frieden zu suchen, solange der Aggressor mit permanenten Kriegsdrohungen die Bedingungen zu diktieren wünscht. Der Autor ist Prof. (i. R. ) für Philosophie an der Universität Graz.
DIE FURCHE · 1 5. Jänner 2023 International 7 Mit statistisch 0,3 Geflüchteten pro 1000 Einwohner(inne)n bleibt Neuseeland weit hinter den Erwartungen zurück. Auch das ambitioniert anmutende „Special Ukraine Visa“ birgt so manche Stolpersteine in sich. Über die streitbare Hilfspolitik des Inselstaates. „Eine Krise der Gastfreundschaft“ Von Doris Neubauer • Wellington Als geborene Ukrainerin fiel Jacinda Turska in die enge Kategorie derjeniger, die ihre Familienmitglieder für zwei Jahre nach Neuseeland holen durften. Möglich machte dies das im März 2022 ausgerufene Programm „Special Ukraine Visa”, das bislang einige hundert Mal in Anspruch genommen wurde. Das Prozedere dafür gestaltete sich laut Turska – sie engagiert sich seit Beginn des Krieges für die Organisation „Mahi for Ukraine“ – tatsächlich als unkompliziert. Sämtliche Bewerber(innen), dazu zählten auch ihre Mutter und ihr Vater, konnten (und können) innerhalb von drei bis sechs Wochen mit der Genehmigung ihres Visums rechnen und problemlos einreisen. Allerdings: Was zunächst nach einer unbürokratischen und ambitionierten Hilfspolitik anmutete, gestaltete sich in der Realität mitunter als Finte. „Vertriebene aus der Ukraine haben in Neuseeland nicht automatisch Zugang zum Sozialsystem“, erklärt Turska. Jene kostenlose staatliche Hilfe, die bislang anderen humanitären Flüchtlingen zuteil kam, bleibt den Ankommenden aus der Ukraine verwehrt. Auch könnten die oft traumatisierten und körperlich beeinträchtigen Menschen weder Gesundheitsleistungen noch Sprachkurse in Anspruch nehmen. Vielmehr konzentrierte sich die neuseeländische Regierung von Anfang an darauf, dass Ukrainerinnen und Ukrainer unverzüglich einer Arbeit nachgehen bzw. eine begonnene Ausbildung abschließen. Ein Ansatz, der sich im Nachhinein insbesondere für ältere Menschen oder Frauen mit kleinen Kinder als problematisch erweist. „Eine Person über 60 Jahre und ohne Englischkenntnisse ist auf dem Jobmarkt quasi chancenlos“, beschreibt Turska das Dilemma. Folglich ist ein Großteil der Vertriebenen finanziell von ihren neuseeländischen Verwandten, die in der Regel ohnehin den teuren Flug sowie die Unterbringung und Verpflegung übernommen haben, abhängig. Foto: Mahi for Ukraine Ohne Perspektive zurück ins Kriegsgebiet Laut Bericht der Organisationen „Mahi for Ukraine“ an „World Vision“ wächst daher die finanzielle, aber auch psychische Belastung für die Betroffenen. Auch Kate Turskas Eltern spielen mit dem Gedanken, trotz der Gefahr in der Heimat zurückzugehen. „Sie spüren den Druck, fürchten mir zur Last zu fallen.“ Die Tochter schaffte es bisher, ihre Eltern von deren Plänen abzuhalten. Aber sie kennt einige Vertriebene, die bereits die Rückreise ins Kriegsgebiet angetreten sind. Auch ob der Ungewissheit, wie es für sie in Neuseeland weitergehen würde. Der Aufenthaltsstatus für Ukrainer ist prekär. „Im Moment weiß niemand, wie es nach März 2023 weitergeht, weil die jeweiligen Visa nicht verlängert werden“, sagt Turksa. Mit ihrer Initiative „Mahi for Ukraine“ wendete sie sich daher direkt an das Kabinett von Premierministerin Jacinda Ardern. Ihre Forderung: Den Vertriebenen eine reale Möglichkeit zum Bleiben in Neuseeland zu gewährleisten. Zudem wird in einem Schreiben das Ausmaß der finanziellen Belastung, der lückenhaften Gesundheitsversorgung und der fehlenden Integrationsmaßnahmen aufgezeigt. Tatsächlich gab es mittlerweile einige Treffen mit Einwanderungsminister Michael Wood. Doch die neuseeländischen Mühlen mahlen in dieser Causa langsam. Absichtlich? Zumindest scheint ein klarer Status für Kriegsflüchtlinge auf der Prioritätenliste der Labour-Regierung nicht unbedingt ganz oben zu stehen. Die Mitarbeiter von „Mahi for Ukraine“ sind nicht die Einzigen, die den mangelnden Tatendrang der neuseeländischen Regierung in der Immigrations- und Flüchtlingspolitik kritisieren: Bereits vor COVID19 hatte Neuseeland laut statistischem Jahrbuch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) im internationalen Vergleich eine der niedrigsten Flüchtlingszahlen pro Kopf: Mit statistisch gesehen 0,3 Flüchtlingen pro 1.000 Einwohner belegte das Land weltweit den 95. Platz. 1.500 gefährdete Personen sollten ab dem Jahr 2020 gemäß der jährlichen Neuansiedlungsquote, die im Einwanderungsgesetz seit 1987 festgelegt wurde, ihre neue Heimat finden. Jedoch wurde bei der jüngsten jährlichen Aufnahme laut einem Bericht von „1News“ mit 754 Menschen diese Quote nur zur Hälfte erfüllt. 2020/21 waren es nur 260 Personen, und 797 im ersten Jahr der COVID-Pandemie. Diese Zahlen beziehen sich allerdings nur auf sogenannte Kontingentsflüchtlinge, deren Status von der UNHCR „beauftragt“ oder bestätigt wurde. Menschen, die im Rahmen dieses Flüchtlingsquotenprogramms in Neuseeland ankommen, werden nach Ankunft in einem fünfwöchigen Aufnahmeprogramm medizinisch versorgt und auf ihr neues Leben in Neuseeland vorbereitet. Danach werden sie in urbanen Gebieten in staatlichen Unterkünften angesiedelt und erhalten Zugang zum öffentlichen Gesundheits- sowie Schulsystem. Es sind Services, die sich Mustafa Derbashi, Dolmetscher und Mitglied der Beratergruppe „Kāpuia“ der „Royal Commission of Inquiry“ zum Terroranschlag auf die Christchurch-Moscheen auch für Asylwerber wünschen würde. „Alle Flüchtlinge, egal, wie sie ins Land gekommen sind, sollten gleich behandelt werden. Die meisten von ihnen haben mit Traumata und Hindernissen zu kämpfen. Sie verdienen eine staatliche Grundversorgung in Form von Essen und Unterkunft bis ihre Asylbewerbung abgeschlossen ist“, so der gebürtige Palästinenser im Gespräch mit der „ Die Labour-Regierung konzentrierte sich darauf, Ukrainer(innen) in den Arbeitsmarkt zu bringen. Pensionisten oder Mütter mit Kindern bleiben dagegen mittellos. “ KONTINGENTSYSTEM Wirtschaftliche Interessen im Blick Raum für Austausch Die Initiative „Mahi for Ukraine“ versucht, sich um die Belange ankommender Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu kümmern. Vom Staat werden die Helfer(innen) nur bedingt unterstützt. Lesen Sie „Bevor es bei euch hell wird“ (4.10.2012) über die Literatur Neuseelands von Anton Thuswaldner auf furche.at. FURCHE. Derbashi selbst war in einem UN-Flüchtlingscamp in Jordanien geboren worden und verbrachte dort die ersten 29 Jahres seines Lebens. Als 32-Jähriger entschied er, nach Neuseeland auszuwandern. „Ich sprach kein Wort Englisch, war mittellos“, beschreibt der heutige Manager des „Asylum Seekers Support Trust“ seine Lage von damals. Sein Ansinnen ist, jenen, die ihm nachfolgen, einen besseren Start zu ermöglichen. Bei rund 300 aktiven Fällen, die der Aucklander Verein täglich betreut, gelingt das auch. Viele Hilfsgesuche allerdings müssten abgelehnt werden. Das Budget, das sich aus Spenden finanziert, ist begrenzt, sagt Derbashi. „Es gibt keine Flüchtlingskrise, sondern eine Krise der Gastfreundschaft. Neuseeland ist ein großartiges Land mit sehr gutem Ruf. Diesem müssen wir gerecht werden.” Die Einwanderungspolitik Neuseelands orientiert sich stark an den wirtschaftlichen Interessen des Inselstaates im Pazifik. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber diverse Mindestvoraussetzungen erfüllen. Das jährliche Kontingent an unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigungen ist stark limitiert. Menschen mit einer bestimmten Berufsausbildung werden bei Vergabe ausdrücklich bevorzugt. Welche Berufsgruppen dies sind, ändert sich je nach Wirtschaftslage des Landes. Um die benötigten und geeignetsten Fachkräfte aus den zahlreichen Bewerbern herauszufiltern, hat die neuseeländische Einwanderungsbehörde „NZ Qualifications Authority (NZQA)“ ein Punktesystem entwickelt, das ebenfalls immer wieder den vorherrschenden Bedingungen angepasst wird. Darunter fallen Sprachkompetenzen, Ausbildungsqualität, Berufserfahrung und Alter, aber auch der Ort, an dem die jeweiligen Personen leben und arbeiten möchten. (bqu)
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