DIE FURCHE · 5 8 Wirtschaft 2. Februar 2023 Gesetz in Aussicht Im Frühjahr 2023 sollen die als „Trilog“ bezeichneten Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat starten. 2024 könnte das EU-Lieferkettengesetz in Kraft treten. Von Susanne Kalss Neben Entwicklungen im Produktions-, Transport- und Vertriebswesen waren es vor allem drei juristische Errungenschaften, die den Trend der Globalisierung der Wirtschaft massiv förderten: Die einfache Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland durch Anerkennung des ausländischen Gesellschaftsrechts, die Akzeptanz der freien Rechtswahl im Vertragsrecht und die internationale Vollstreckbarkeit von Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüchen. Damit wurde es grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Konzernen möglich, ihr gewähltes Recht innerhalb der – weltweit – tätigen Gruppe anzuwenden und durch Verhandlung auch Vertragspartnern aufzuerlegen. Gerade diese von den Unternehmen gesetzten, einheitlichen Regelungen ermöglichten es, eine Rechtsarbitrage zu betreiben, d. h. das für das Unternehmen jeweils bestgeeignete Recht für seine Wirtschaftstätigkeiten heranzuziehen. Diese Instrumente förderten die Entstehung eines Schutzgefälles sozialer und ökologischer Standards im globalen Norden und Süden. Der Wohlstand des Nordens wurde mit Verträgen zulasten des globalen Südens erwirtschaftet. Maßgebliche Versäumnisse Genau hier setzt die Lieferkettenverantwortlichkeit der Unternehmen an: Wie kann ein globaler Ordnungsrahmen für globales Wirtschaften geschaffen werden, welchen Beitrag sollen Unternehmen dazu leisten? Es geht um eine Neubestimmung der Rolle von Unternehmen in ihrer Verantwortung sowohl in sozialer als auch ökologischer Sicht. Lesen Sie die Debatte zwischen einer IV-Vertreterin und einem NGO- Vertreter zum Lieferkettengesetz (18.1.2023) auf furche.at. Wie kann ein Ordnungsrahmen für die globale Wirtschaft geschaffen werden? Was müssen Unternehmen leisten? Gastkommentar zum geplanten Lieferkettengesetz. Fehlerquelle an der Basis „ Diese Toleranzschwelle würde vielen Lieferanten den notwendigen atemgebenden, regional angepassten und rechtssicheren Spielraum geben. “ Foto: iStock/shaunl Seit den 1970er Jahren ist das Thema auf der Agenda der OECD und der UNO. Die OECD formulierte Empfehlungen für multinationale Unternehmen im OECD-Raum für deren gesamtes weltweites Wirtschaften. Diese Empfehlungen zielen auf die Umsetzung bestimmter Vorgaben in den bereits vorhandenen Vertragswerken der multinationalen Unternehmen. Diese Regelungen waren Empfehlungen. Sie hatten keine rechtsverbindliche und einklagbare Wirkung. Das bestehende Vertragswerk der global agierenden Unternehmen sollte so – auch – für die Achtung bestimmter ökologischer und sozialer Grundsätze verwendet werden. Die Regelungen sind Prinzipien, somit weitgefasst Zielbestimmungen. Leider verabsäumte die OECD – ebenso wie nun die Richtlinie – die Festlegung eines knappen Sets von verbindlichen Mindest-Regelungen, das heißt einiger – weniger – klarer Verbote und Gebote. Bei Empfehlungen passt dies, nicht bei verbindlichen Pflichten zur Umsetzung! Bei dem nunmehrigen Regelungsvorschlag der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten zur Nachhaltigkeit von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence) werden drei maßgebliche Fehler gemacht. Der Entwurf knüpft auch unmittelbar an den Unternehmen an. Der Vorschlag verabsäumt es wieder, einen Kern einiger weniger zwingender Mindestregelungen vorzusehen. Vielmehr erteilt er den Unternehmen die Befugnis und zugleich Last für die Erstellung und Überprüfung von Reglungen in der Lieferkette: Die Standards sollen im eigenen Unternehmen, bei Tochtergesellschaften und bei Geschäftspartnern festgelegt werden. Damit sollen Produktionsprozesse in ökologischer und sozialer kontrolliert werden. Das sind aber nun nicht mehr nur freiwillige Vereinbarungen, sondern unmittelbar umgesetzte gesetzliche Verpflichtungen. Die einen Unternehmen werden als Regelsetzer, die anderen als Regelunterworfene in die Pflicht genommen, nicht von einem, sondern vielleicht von 153 Regelsetzern! Leider wird in dem Richtlinien-Vorschlag nicht zwischen unmittelbaren Normunterworfenen (beispielsweise Österreich, Schweden), die sie selbst ohne weiteres erreichen kann, und anderen unterschieden (etwa in Vietnam). Dazu braucht es kein privates Regelwerk der Unternehmen, vielmehr sollten unmittelbare Regelungen einer EU-Verordnung oder umgesetztes nationales Recht reichen. Die Richtlinie verabsäumt es schließlich auch, ähnlich wie bisher bei den freiwilligen vorgegebenen Regelungen der global agierenden Unternehmen, Toleranzschwellen, Verhandlungsspielräume und gleichwertige Regelungen (äquivalente Regelungen oder aligned-Regelungen) anzuerkennen. Vielmehr legt sie einen zu scharfen Maßstab fest. Leider bedient sich der europäische Regelungsgeber nicht des Instruments des Alignement, sondern verlangt Übereinstimmung. Diese Toleranzschwelle würde vielen Lieferanten als dauernde Geschäftspartner den notwendigen atemgebenden, regional angepassten und rechtssicheren Spielraum geben. Förderung der Beratungsindustrie Geschäftspartner in der Lieferkette haben künftig unterschiedliche Regelungen zu akzeptieren. Bisher war es möglich, zu verhandeln, andere gleichwertige Regelungen zu akzeptieren und die Regelungen darauf auszurichten, aber nicht mehr unmittelbar ganz anzupassen. Genau dieser Spielraum fehlt nun. Nicht nur kenianische, auch österreichische Geschäftspartner sind im Zugzwang, entweder eine gemeinsame Lösung zu finden, die eigene Regelung durchzusetzen oder zu unterschreiben und zu hoffen, dass in 30 verschiedenen Regel-Vorgaben der einzelnen regelgebenden Unternehmen nichts passiert. Das Ziel, sachgerechter, klar nachvollziehbarer Verhaltensstandards im ökologischen und im sozialen Bereich wird so nicht erreicht. Vielmehr wird die Regelungs- und Beratungsindustrie gefördert, die bereits jetzt aus diesen Regelwerken und deren Anwendung drastische Haftund Drohszenarien zeichnet. Sie schafft damit vor allem neue Geschäftsmodelle, um die eben aufgebaute Risikowelle zu bewältigen. Die Politik verweigert die ihr zukommende Rolle, klare Regelungen zu setzen. Sie schiebt die Regelungs- und Anwendungslast in unverantwortlicher Weise auf die betroffenen Unternehmen. Verantwortlichkeit für soziale und ökologische Folgen wirtschaftlicher Tätigkeit ist wichtig. Wir dürfen sie nicht durch zu kurz geratene Regelungen aufgeben. Vielmehr sind die Klarheit und Planungssicherheit besser als die diffuse Vervielfachung von nicht einhaltbaren privaten Regelungskaskaden mit hohem Aufwand und geringem Nutzen. Die Autorin ist Universitätsprofessorin und Vorständin am Institut für Unternehmensrecht an der WU Wien. KOPF AN KOPF Foto: APA / AFP / John Thys Ylva Johansson Statement gegen Zäune und Mauern. Deutlich mehr Geflüchtete ohne Bleiberecht sollen die EU nach dem Willen der EU-Innenkommission wieder verlassen. Johansson setzt nun auf eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten und EU-Behörden wie Frontex. Gleichzeitig betonte sie: „Wir haben den Grundsatz, keine Mauern und Stacheldrähte zu finanzieren.“ Und das solle auch so bleiben. Foto: APA / AFP / Sergio Lima Luiz Inacio Lula da Silva bringt sich als Vermittler ins Gespräch. Der brasilianische Präsident Luiz Inacio Lula da Silva hat eine Vermittlungsinitiative Brasiliens und Chinas für eine Beendigung des Krieges in der Ukraine vorgeschlagen. Indes erteilte er dem Wunsch Deutschlands, Munition für die an die Ukraine gelieferten Panzer zur Verfügung zu stellen, eine Absage. „Brasilien ist ein Land des Friedens, es will keinerlei Beteiligung“, sagte er. Foto: imago / zuma Wire Tucker Carlson warnt vor „Rassismus“ gegen Weiße. Nach dem Tod des Schwarzen Tyre Nichols bei einem Polizeieinsatz in Memphis kam es zu Protesten und erneuten Reformforderungen seitens der Demokraten. Daraufhin warnte Tucker Carlson – Moderator des in den USA reichweitenstarken rechten TV-Senders Fox News – seine Zuschauer vor „rassistischem Hass“ gegen Weiße, der sich in Amerika Bahn breche.
DIE FURCHE · 5 2. Februar 2023 Gesellschaft 9 Der aktuelle Arbeitskräftemangel zeigt sich auch in der persönlichen Assistenz. Für viele Menschen mit Behinderung ist dieser Missstand lebensgefährlich. Von Jana Reininger Seit sieben Stunden hat Christina Holmes keinen Schluck Wasser getrunken. Sie hat Durst, ihre Kehle ist trocken und der Wasserhahn, wenige Meter neben ihr, funktionstüchtig. Doch die 25-Jährige ist heute alleine. Ohne ihre Assistenz kann sie nicht auf die Toilette gehen. Also lieber durstig bleiben, so ihre Entscheidung. Christina Holmes ist Referentin für Recht und Inklusionspolitik der Lebenshilfe Österreich. Kurz vor der Pandemie zog die Kärntnerin wegen eines Jobangebots nach Wien. Holmes hat eine weit fortgeschrittene Muskelerkrankung: Mehr als 300 Gramm kann sie selbst nicht heben. Eine Kaffeetasse geht gerade noch, für alles weitere braucht sie Unterstützung. Für die Zeit nach ihrem Umzug hat Holmes eine Webseite erstellt, um ein sorgfältig gestaltetes Inserat zu schalten: „Möchtest du einen sinnvollen und für mich lebenswichtigen Job übernehmen?“, steht am Ende einer ausführlichen Erklärung des Arbeitsprofils von persönlichen Assistent(inn)en für Menschen mit Behinderung geschrieben. 70 Interessierte haben sich damals gemeldet, um in ihrem Team zu arbeiten, erzählt Holmes. Heute, mitten in all den Krisen – von Corona über Inflation bis hin zum Krieg in Europa und manifestem Arbeitskräftemangel – meldet sich kaum noch jemand für den Job. Er sei in derartig unsicheren Zeiten einfach zu prekär. Prekäre Dienstverhältnisse Rund 2000 Menschen mit Behinderung beziehen derzeit in Österreich persönliche Assistenz. Basierend auf ihrer ärztlich eingeschätzten Pflegestufe erhalten sie eine monatliche Förderung, mit der sie ihre Mitarbeiter(innen) zahlen können. Persönliche Assistent(inn)en unterstützen ihre Arbeitgeber(innen) beim Aufstehen, beim Waschen und beim Anziehen. Das macht den Job intim. Auswählen zu dürfen, welche Bewerber(innen) zu einem passen und welche nicht, ist daher essenziell, erklärt Matthias Forstner, der an der Johannes Kepler Universität in Linz zu Disability Studies forscht und selbst mit persönlicher Assistenz arbeitet. Persönliche Assistenz für den Arbeitsalltag wird österreichweit einheitlich verwaltet und bezahlt, die Mitarbeitenden erhalten Anstellungsverhältnisse. Assistenz im Privatbereich hingegen fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. In vielen Fällen ist das Budget dafür zu niedrig, oft werden zu geringe Stundenausmaße Foto: Jana Reininger bewilligt, Assistent(inn)en werden nicht angestellt und leben in prekären Situationen. Im Jahr 2006 lag der Stundensatz für Assistenz im Privatbereich in Wien bei 16 Euro brutto. Anfang 2021 wurde er auf 18 Euro angehoben, Anfang 2023 auf 20 Euro. Doch das Geld verlaufe im Sand, so Holmes, die Erhöhung sei zu gering. Mit 20 Euro brutto liegen die Chancen im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte schlecht. Immer weniger Menschen – bisher vor allem Studierende oder Mütter, die flexible Arbeitszeiten benötigen, wie Holmes erzählt – sind bereit, zu diesen Konditionen zu arbeiten. Auch Dorothea Brożek, die als Unternehmensberaterin und Coachin arbeitet, lebt mit Assistenz: „Die Situation um persönliche Assistenz ist heute noch dramatischer als vor zwei, drei Jahren, weil der Personalmangel auch in dieser Branche festzustellen ist“, erzählt sie. Ginge es nach ihr, so stünden heute zumindest 40 Euro inklusive aller Abgaben zur Verfügung, damit Für ein Leben in Würde Arbeitskräfte gehalten werden könnten. Immer wieder bitten Bewerber(innen) Christina Holmes, ihr das Gehalt schwarz auszuzahlen, um zu vermeiden, dass von dem geringen Betrag noch weniger übrigbleibt. Doch für Holmes ist das keine Option. Für Arbeitgeber(innen) wie sie bedeutet der Personalmangel alltägliche, unangenehme oder gar lebensgefährliche Situationen: Wer stürzt, bleibt in vielen Fällen einfach liegen. Wer sich verschluckt, kann ohne Hilfe ersticken. Doch die drastischen Fälle sind noch nicht alles, wie Matthias Forstner erzählt. Oft mangele es Menschen an Assistenz für Freizeitaktivitäten, wie etwa Kinobesuche oder Einkaufsbummel, erklärt der Soziologe – Dinge eben, die alle anderen Menschen ganz verständlich machen. Und auch Christina Holmes erzählt von der Unmöglichkeit, einfach einmal einen Urlaub zu buchen. Dass Assistenz nach Privatund Arbeitszeit unterteilt wird, kann laut Forstner durchaus Vorteile haben – etwa dann, wenn Assistenznehmer(innen) nicht dieselben Menschen mit intimer Pflege sowie bürokratischen Dingen im Job beauftragen wollen. Aber es macht den Alltag auch kompliziert, denn die Grenzen zwischen Freizeit und Erwerbsarbeit verlaufen nicht immer so klar. „Ich komme überhaupt nicht in die Arbeit, wenn mir in der Früh niemand beim Aufstehen hilft“, erklärt Christina Holmes – und Matthias Forstner betont: „Die Assistenznehmerinnen sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie die Assistenten trennen möchten oder nicht.“ Über assistierten Suizid schrieb Jana Reininger am 6. Dezember 2022 in „Dem Ende ins Auge schauen“, auf furche.at. „ Immer wieder bitten Bewerberinnen Christina Holmes, ihr das Gehalt schwarz auszuzahlen, damit vom geringen Betrag mehr übrig bleibt. “ Was behindert Ohne genügend Assistenzbudget schafft es Inklusionsreferentin Christina Holmes morgens nicht in die Arbeit. Es ist die Forderung nach einem Leben in Würde, mit der die „Selbstbestimmt Leben“-Bewegung seit den 1960er Jahren das Modell der persönlichen Assistenz überhaupt erst erkämpfte – und dessen Fehlen weitreichende Folgen haben kann. Im April trat Andrea Mielke, Assistenznehmerin mit Rollstuhl, mit einem Statement an die Öffentlichkeit, von dem der ORF berichtete: „Wenn du nicht zäh und mutig genug bist, hast du eh verloren, denn der Kampf gegen die Behörden ist der Schlimmste und das steht fast keiner durch.“ Wenige Tage darauf nahm Mielke als erste Salzburgerin einen assistierten Suizid in Anspruch – ein Abschied, an den Dorothea Brożek und Christina Holmes bis heute oft denken. Verbessernde Maßnahmen? Wegen all dieser Probleme beschloss Holmes im Jänner 2023, einen offenen Brief an das Sozialministerium, den Wiener Bürgermeister und den Sozialstadtrat zu schreiben. Sie bat um eine Überarbeitung der Arbeitsverhältnisse, „um das Leben von Menschen mit Behinderungen durch den Assistenzmangel nicht weiter zu gefährden“. Tatsächlich soll im Frühjahr 2023 ein lange zuvor geplantes Pilotprojekt starten, in dem eine bundesweite Vereinheitlichung des Assistenzsystems getestet wird. „Mit dem Pilotprojekt für die persönliche Assistenz in allen Lebenslagen ist es nach jahrelanger Diskussion erstmals gelungen, die Grundlage für die Vereinheitlichung in allen Bundesländern zu schaffen“, heißt es dazu auf Anfrage der FURCHE aus dem Sozialministerium; und auch Holmes, Forstner und Brożek befürworten diese – vorausgesetzt, sie bringe eine Verbesserung der persönlichen Assistenz im Privatbereich. Eine umfassende arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung, Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision soll diese laut Sozialministerium ermöglichen. Die Teilnahme nur dreier Bundesländer – nämlich Tirol, Salzburg und Vorarlberg – sei hingegen eine Farce, so Brożek. Ernst Kočnik, Obmann des Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrums der Universität Klagenfurt sowie selbst Assistenznehmer, erklärt, dass es Gespräche über eine bundeseinheitliche Lösung für persönliche Assistenz schon seit Jahrzehnten gebe. Ein prüfendes Pilotprojekt sei demnach gar nicht mehr notwendig. Schließlich habe sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt, was funktioniert und was eben nicht. Er fragt sich: „Ist das vielleicht eine finanzielle Verzögerungstaktik?“ Die Angelegenheit ist jedenfalls akut. Während jener Tage, in denen Christina Holmes ihrer Assistenz den offenen Brief diktierte, kündigte wieder eine Mitarbeiterin. Das Einkommen sei zu niedrig, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu schlecht, begründete sie. Kurz darauf gab eine weitere Assistentin ihre Kündigung bekannt. Holmes’ Unterstützungsteam soll aus zwölf Personen bestehen. Heute sind nur noch acht Stellen besetzt.
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